Geimpft, genesen, getestet: Mit der 3G-Regel sind Präsenzveranstaltungen an der HHU möglich. Die Nachweise werden an den Eingängen der Lehrgebäude oder in den Lehrveranstaltungen kontrolliert. Mit der jetzt aktualisierten Coronaschutzverordnung NRW verkürzt sich der Gültigkeitszeitraum der Testnachweise. Es dürfen nur noch Antigen-Schnelltests oder PCR-Tests anerkannt werden, die nicht länger als 24 Stunden zurückliegen. Nicht-Geimpfte oder Nicht-Genesene müssen einen entsprechend frischen Test mitbringen, um an Präsenzlehrveranstaltungen teilnehmen zu können.
HHU Intern Detail
Neue Coronaschutzverordnung Schnell- oder PCR-Tests: Ergebnisse gelten nur noch 24 h
Zoom
© pixabay
Testergebnisse gelten laut der neuen Coronaschutzverordnung nur noch für 24 Stunden.
Kategorie/n:
INTRANET News, hhu-intern