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HHU Intern Detail

Neue Coronaschutzverordnung
Schnell- oder PCR-Tests: Ergebnisse gelten nur noch 24 h

In diesen Zeiten treten Regeln manchmal von jetzt auf gleich in Kraft: So gilt in Nordrhein-Westfalen ab sofort (10. November 2021) eine geänderte Coronaschutzverordnung (Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2). Wichtigste Änderung: Im Zuge von 3G sind die Testergebnisse nur noch für 24 Stunden gültig. Das betrifft auch den Lehrbetrieb an der HHU.

Gummihandschuh mit Corona-Test Zoom

Testergebnisse gelten laut der neuen Coronaschutzverordnung nur noch für 24 Stunden.

Geimpft, genesen, getestet: Mit der 3G-Regel sind Präsenzveranstaltungen an der HHU möglich. Die Nachweise werden an den Eingängen der Lehrgebäude oder in den Lehrveranstaltungen kontrolliert. Mit der jetzt aktualisierten Coronaschutzverordnung NRW verkürzt sich der Gültigkeitszeitraum der Testnachweise. Es dürfen nur noch Antigen-Schnelltests oder PCR-Tests anerkannt werden, die nicht länger als 24 Stunden zurückliegen. Nicht-Geimpfte oder Nicht-Genesene müssen einen entsprechend frischen Test mitbringen, um an Präsenzlehrveranstaltungen teilnehmen zu können.

Die aktuelle Coronaschutzverordnung (Änderungen markiert)

Autor/in: Redaktion/KK
Kategorie/n: INTRANET News, hhu-intern