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Das digitale Antragsverfahren auf Nachteilsausgleich

Ab dem Wintersemester 2025/26 ist es möglich, den Antrag auf Nachteilsausgleich bei Behinderung oder chronischer Erkrankung digital zu stellen. 

Aktuell laufende Antragsverfahren sind davon nicht betroffen. 

Die Grafik kann auch als PDF-Datei geöffnet werden. 

Der Antrag sollte so früh wie möglich – bestenfalls zu Beginn eines Semesters – beantragt werden.

Eine Beratung durch die BBST ist möglich. Wenn gewünscht, kann eine schriftliche Empfehlung ausgestellt werden.

Das Einreichen eines Attests von einer*einem Haus- oder Fachärzt*in ist für einen Nachteilsausgleich immer erforderlich. Wir empfehlen das BBST-Infoschreiben für Ärzt*innen zu dem Termin mitzunehmen. 

Der Antrag muss mindestens sechs Wochen vor Ende der Prüfungsanmeldefrist über die HHU-E-Mail-Adresse via digitalem Workflow eingereicht werden. 

Fall Sie den Antrag ausnahmsweise postalisch einreichen wollen, verwenden Sie bitte zusätzlich das Deckblatt B.

Dabei ist das Anhängen eines Attests als PDF-Datei erforderlich. Optional kann dem Antrag eine Empfehlung der BBST beigefügt werden. Zudem ist eine Begründung im Freitext möglich. 

In der Regel trifft der Prüfungsausschuss innerhalb von vier Wochen eine Entscheidung, die die Studierenden- und Prüfungsverwaltung via Workflow mitgeteilt bekommt.

Mögliche Ergebnisse sind: Genehmigung, Genehmigung mit Änderung oder Ablehnung. Jede Entscheidung wird begründet. 

 

Rückfragen zum Bearbeitungsstand können an die Studierenden- und Prüfungsverwaltung gerichtet werden. 

Der Bescheid wird von der Studierenden- und Prüfungsverwaltung in der Regel innerhalb von zwei Wochen per Post versandt.

Die Studierenden können selbst entscheiden, ob sie einen bewilligten Nachteilsausgleich in Anspruch nehmen möchten. 

Falls die Entscheidung dafür getroffen wird, ist eine Mitteilung der Studierenden an die Prüfer*innen während der Prüfungsanmeldung oder im Falle einer Neubeantragung zwei Wochen vor der Prüfung notwendig. 

Falls Studierende mit dem Beschluss des Prüfungsausschusses nicht einverstanden sind, können sie eine Beschwerde an den Beauftragten für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung Herrn Prof. Dr. Dietrich senden. 

Eine (erneute) Beratung in der BBST ist ebenfalls möglich.