Verhaltensregeln bei Krankheit (Prüfungsrücktritt / Verlängerung)
Im Krankheitsfall können Sie in Ausnahmefällen von Prüfungsterminen zurücktreten, oder bei Haus- Studien-, und Projektarbeiten, sowie Abschlussarbeiten auch eine Verlängerung der Bearbeitungszeit beantragen.
Bitte verwenden Sie die nachfolgenden Formulare und beachten Sie die beschriebenen Hinweise, da ein Verstoß die Nichtbestehung der Prüfung zur Folge haben kann.
Diese gelten auch, falls Sie eine Verlängerung der Bearbeitungszeit Ihrer Haus- Studien-, und Projektarbeiten, sowie Abschlussarbeit beantragen möchten.
Die ärztliche Bescheinigung kann auch formlos erstellt werden, sofern sie inhaltlich die im Vordruck angegebenen Punkte enthält.
Bitte beachten Sie das Merkblatt. Dort steht auch beschreiben, wie der Antrag gestellt werden muss.