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Bewerbung von EU-/EWR-Bürger*innen und Bildungsinländer*innen

Bitte bewerben Sie sich online über unser Bewerbungsportal

 

Studienangebot

Hier finden Sie alle Studienfächern, die an der HHUD angeboten werden, mit den entsprechenden Informationen: www.hhu.de/studium/studienangebot

 

Bewerbungsfristen

Für das Sommersemester für zulassungsbeschränkte Fächer: 15.01. 

Für das Wintersemester für zulassungsbeschränkte Fächer: 15.07. 

Die Bewerbungsfrist für zulassungsfreie Fächer finden Sie hier.

Bitte beachten Sie, dass bei zulassungsbeschränkten Fächern das Nachreichen von Unterlagen nach der angegebenen Frist nicht mehr möglich ist.

 

Hochschulzugangsberechtigung (anabin-Datenbank)

In dieser Datenbank können Sie sich darüber informieren, inwieweit Ihre heimatlichen Zeugnisse Sie zu einem Studium in Deutschland berechtigen: https://anabin.kmk.org 

Bewerbung für zulassungsfreie Studiengänge

1.           Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung

EU-/EWR-Bürger*innen müssen bei einer Bewerbung die heimatlichen Zeugnisse (Originalsprachfassung und deutsche, englische oder französische Übersetzung) hochladen. Falls ein Studienkolleg in Deutschland besucht wurde, muss auch das Zeugnis der Feststellungsprüfung mit der Fächer- und Notenübersicht eingereicht werden. Auch wenn die Feststellungsprüfung in Deutschland absolviert worden ist, liegt eine ausländische (keine deutsche!) Hochschulzugangsberechtigung vor.

 

2.           Nachweis der Sprachkenntnisse

Neben der Hochschulzugangsberechtigung müssen für deutschsprachige Studiengänge auch entsprechende Sprachkenntnisse nachgewiesen werden. Eine Übersicht der anerkannten Sprachnachweise finden Sie hier. Als Sprachnachweis kann auch das Zeugnis über die Feststellungsprüfung (mind. Note „ausreichend“ im Prüfungsfach Deutsch) eingereicht werden. 

 

Bewerbung für zulassungsbeschränkte ONC-Fächer/DoSV-Fächer

  • Studienbewerber*innen aus EU-/EWR-Ländern,
  • Nicht-EU-Bürger*innen mit einer Hochschulzugangsberechtigung (HZB) aus einem EU-Land,
  • nach Vergabeverordnung NRW § 1 Absatz 2 Deutschen Gleichgestellte [Link]
  • Bildungsinländer*innen (ausländische Bewerber*innen mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung oder einem deutschen Hochschulabschluss mit einer Dauer von mindestens 6 Semestern) und
  • Inhaber*innen einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung mit deutscher Staatsangehörigkeit (auch wenn sie eine doppelte Staatsangehörigkeit besitzen) 

 

bewerben sich für Orts-NC-Fächer/DoSV-Fächer wie deutsche Studienbewerber*innen ausschließlich direkt an der Universität über die Online-Bewerbung

 

Bei der Bewerbung müssen folgende Dokumente eingereicht werden:

  • ein anerkannter deutscher Sprachnachweis (Eine Übersicht der anerkannten deutschen Sprachnachweise finden Sie hier) bzw. bei einem fremdsprachigen Studiengang die für den Studiengang erforderlichen Sprachkenntnisse
  • die heimatlichen Zeugnisse (in Originalsprachfassung und deutsche, englische oder französische Übersetzung) hochgeladen werden. Falls ein Studienkolleg in Deutschland besucht wurde, muss auch das Zeugnis der Feststellungsprüfung mit Fächer- und Notenübersicht eingereicht werden. 

 

Bildungsinländer*innen (ausländische Bewerber*innen mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung oder einem deutschen Hochschulabschluss mit einer Dauer von mindestens 6 Semestern) und deutsche Staatsangehörige mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung müssen keinen deutschen Sprachnachweis einreichen.

In der Regel ist es nicht möglich, die Zulassung auf das darauffolgende Semester zu verschieben, da die Zulassung nur für das beantragte Semester gilt.

 

Bewerbung für zulassungsbeschränkte NC-Fächer (Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie)

  • Studienbewerber*innen aus EU-/EWR-Ländern,
  • nach Vergabeverordnung NRW § 1 Absatz 2 Deutschen Gleichgestellte [Link: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=0&bes_id=43944&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=639787 ],
  • Bildungsinländer*innen (ausländische Bewerber*innen mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung oder einem deutschen Hochschulabschluss mit einer Dauer von mindestens 6 Semestern) und
  • Inhaber*innen einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung mit deutscher Staatsangehörigkeit (auch wenn sie eine doppelte Staatsangehörigkeit besitzen) 

 

bewerben sich als Studienanfänger*innen (erstes Fachsemester) für Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie ebenso wie deutsche Bewerber*innen online bei der Stiftung für Hochschulzulassung, 44128 Dortmund (www.hochschulstart.de).

 

Ein anerkannter deutscher Sprachnachweis (Eine Übersicht der anerkannten Sprachnachweise finden Sie hier) muss erst im Fall einer Zulassung bei der Einschreibung hochgeladen werden. Bildungsinländer*innen und deutsche Staatsangehörige mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung müssen keinen deutschen Sprachnachweis einreichen.

Bewerber/innen für das 1. Fachsemester der Studiengänge Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie sind vom Vergabeverfahren ausgeschlossen, wenn sie für den gewählten Studiengang im Zeitpunkt der Antragstellung an einer deutschen Hochschule als Studentin oder Student eingeschrieben sind. Bewerbungen für das 1. Fachsemester Medizin/Staatexamen sind nicht möglich, wenn zum Zeitpunkt der Bewerbung bereits das Physikum abgelegt wurde oder durch bisher erbrachte Studienleistungen die Anrechnung des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung vorliegt. In diesen Fällen kann nur eine Bewerbung für die klinischen Semester erfolgen.

Der TMS (Test für medizinische Studiengänge) ist in den meisten Zulassungsquoten bei den Studiengängen Medizin und Zahnmedizin ein Auswahlkriterium. Nähere Informationen erhalten Sie hier.

Bei einer Bewerbung für einen Masterstudiengang muss die Abschlussurkunde über das Studium sowie die Noten- und Fächerübersicht (in Originalsprache und in der deutschen, englischen oder französischen Übersetzung) hochgeladen werden.

Handelt es sich um einen deutschsprachigen Masterstudiengang, muss zusätzlich ein anerkannter deutscher Sprachnachweis hochgeladen werden. Eine Übersicht der anerkannten Sprachnachweise finden Sie hier.

Handelt es sich um einen fremdsprachigen Masterstudiengang, müssten die für den jeweiligen Masterstudiengang erforderlichen Sprachkenntnisse bei der Bewerbung eingereicht werden.

Bei einer Bewerbung für einen Promotionsstudiengang sind folgende Dokumente zwingend erforderlich: 

  • die Genehmigung des Dekanats
  • die Betreuungszusage des Promotionsbetreuers bzw. der Promotionsbetreuerin
  • der Nachweis über die Hochschulzugangsberechtigung durch Vorlage der heimatlichen Zeugnisse (in Originalsprache und in der deutschen, englischen oder französischen Übersetzung)
  • bei einer Promotion in deutscher Sprache: ein anerkannter deutscher Sprachnachweis.
  • bei einer Promotion in nicht-deutscher Sprache: die erforderlichen Fremdsprachkenntnisse werden bereits durch das Dekanat geprüft und entsprechend bescheinigt

Bei einer Bewerbung für ein höheres Fachsemester muss eine Anerkennung der bisherigen Studienleistungen durch den jeweiligen Fachbereich bereits bei der Bewerbung zusammen mit den übrigen Bewerbungsunterlagen eingereicht werden.

Informationen zu Bewerbungen für höhere zulassungsbeschränkte Fachsemester finden Sie zudem auf der HHU-Seite unter Studium und Lehre an der HHU -> Bewerbung höhere Semester

Wenn Sie bereits an der HHU eingeschrieben sind und lediglich den Studiengang wechseln wollen, wird ein sog. Fachwechsel durchgeführt. Unabhängig davon, ob der neue Studiengang zulassungsfrei oder zulassungsbeschränkt ist, müssen Sie sich noch einmal um eine Zulassung wie oben beschrieben bewerben.

Allgemeine Informationen

Bei einem IB (International Baccalaureat) handelt es sich nicht um eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung, auch wenn das IB in Deutschland erworben wurde.

Bei der Feststellungsprüfung eines Studienkollegs handelt es sich um eine ausländische Hochschulzugangsberechtigung, die zur Aufnahme eines Studiums in Deutschland berechtigt (auch wenn die Feststellungsprüfung an einem Studienkolleg in Deutschland abgelegt wurde).

Bitte achten Sie darauf, bei der Bewerbung die richtige Staatsangehörigkeit anzugeben. Falschangaben können zum Ausschluss vom Verfahren bzw. Entzug der Zulassung/Ablehnung der Immatrikulation führen.

Haben Sie im Ausland die Hochschulzugangsberechtigung für ein Studium in Deutschland erworben, geben Sie bei der Bewerbung unter dem Punkt „HZB-Art“ entweder „sonst. HZB im Ausl. (fgHR)“ oder „sonstige HZB im Ausl. (aHR)“ an.

Nur wenn Sie das deutsche Abitur (Allgemeine deutsche Hochschulreife) an einer deutschen Schule im Ausland erworben haben, geben Sie „HZB dt. ausl Schule (aHR)“ an. Besitzen Sie nicht das deutsche Abitur (Allgemeine deutsche Hochschulreife) und geben dies aber fälschlicherweise an, führt dies zum Ausschluss vom Verfahren bzw. zum Entzug der Zulassung/Ablehnung der Immatrikulation.

Deutschkurse: Momentan werden Deutschkurse nur für Personen mit Flüchtlingsstatus angeboten. Weitere Informationen finden Sie hier.

 

FAQs