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FAQ für Internationale Studierende


Vor Ankunft

Bewerbung

Eine Übersicht über unsere Studiengänge finden Sie hier

Alle aktuellen Fristen und Termine finden Sie hier.

Eine Übersicht über benötigte Dokumente und wie Sie diese ggf. erhalten können, sowie eine Übersicht über den gesamten Bewerbungsprozess für Nicht-EU-Bürger*innen finden Sie hier. Informationen für EU-/EWR-Bürger*innen und Bildungsinländer*innen finden Sie hier.

Wenn Sie als Studienbewerber*in mit ausländischer Staatsangehörigkeit einen deutschsprachigen Studiengang an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf anstreben, ist eines der folgenden Zeugnisse zusammen mit der Bewerbung hochzuladen:

  • die bestandene DSH-2 oder DSH-3 Sprachprüfung,  

  • Test DaF mit der Note 5 oder 4 in allen Teilprüfungen – www.testdaf.de,

  • das "Kleine oder Große Deutsche Sprachdiplom",

  • das "Goethe-Zertifikat C2",

  • die "Zentrale Oberstufenprüfung" eines Goethe-Instituts oder

  • das "Deutsche Sprachdiplom, Stufe II" der Kultusministerkonferenz

  • das "Zertifikat telc Deutsch C1 Hochschule"

  • das "Österreichische Sprachdiplom C2 (ÖSD C2)"

Unter bestimmten Voraussetzungen sind Sie vom deutschen Sprachnachweis befreit. Schauen Sie dazu bitte in unsere Sprachordnung

Studienbewerber*innen, die für ein Numerus-Clausus-Fach durch die "Stiftung für Hochschulzulassung" zugelassen worden sind (z.B. EU-Bürger*innen), müssen das deutsche Sprachzertifikat erst bei der Einschreibung an der Universität nachweisen. 

Bewerben Sie sich für einen englischsprachigen Studiengang, informieren Sie sich bitte beim jeweiligen Fachbereich, welche Nachweise gefordert sind. Diese Nachweise müssen ebenfalls bei der Bewerbung eingereicht werden.

Im Fall einer Bewerbung für ein zulassungsbeschränktes Fach erfolgt die Benachrichtigung über die Zulassung oder Ablehnung nach Ablauf der Bewerbungsfrist. Diese endet in der Regel am 15. Juli für das Wintersemester und am 15. Januar für das Sommersemester. Die ersten Zulassungen werden in der Regel ca. Anfang August (für das Wintersemester) bzw. ca. Anfang Februar (für das Sommersemester) verschickt. Sollte es später noch Nachrück- oder Losverfahren geben, kann sich das Vergabeverfahren unter Umständen noch bis zum Beginn des neuen Semesters erstrecken. 

Grundsätzlich erfahren Sie im Bewerbungsportal unter „Meine Bewerbung“ alles bzgl. des Bearbeitungsstatus Ihrer Bewerbung. Bitte sehen Sie von Rückfragen ab. 

Zulassung

Eine bedingte Zulassung ist grundsätzlich leider nicht möglich. 

Nein, ohne Nachweis der Sprachprüfung ist keine Bewerbung möglich. 

Nein, ohne VPD ist keine Bewerbung möglich, wenn diese gefordert wird.

Nein.

Grundsätzlich ist dies möglich, muss aber je nach Einzelfall entschieden werden. Bitte wenden Sie sich dazu an die jeweilige Fachstudienberatung. Wer das für Ihr Wunschfach ist, können Sie hier entnehmen. Weitere Informationen bzgl. der Bewerbung ins höhere Fachsemester finden Sie hier.

Einschreibung

Für bestimmte Masterstudiengänge kann ab einer gewissen Credit-Punktezahl eine befristete Einschreibung (für 1 Semester) erfolgen, wenn das BA-Studium noch nicht beendet worden ist. Näheres dazu finden Sie bei den jeweiligen Fächern hier. VPD und ein Sprachnachweis sind aber in jedem Fall vorzulegen, falls gefordert.

Sie können Ihre Unterlagen auf Deutsch, Englisch oder Französisch einreichen. Für alle anderen Sprachen brauchen Sie neben der Originalsprachfassung zusätzlich eine Übersetzung.

Bei Fragen bezüglich Bewerbung, Zulassung oder Einschreibung wenden Sie sich an das Team Einschreibung unter der E-Mail-Adresse international-admissions(at)hhu.de.

Visum

Auch wenn Sie eine Aufenthaltsbewilligung eines anderen EU-Landes haben, benötigen Sie gegebenenfalls ein Visum. Hier finden Sie eine Liste der visumspflichtigen Länder.

Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei der Deutschen Botschaft in Ihrem Heimatland über Einreisebedingungen und benötigte Dokumente. Bitte reichen Sie den Antrag auf ein Visum oder eine Aufenthaltsbewilligung noch in Ihrem Heimatland ein. 

Sobald Sie in Deutschland angekommen sind, brauchen Sie einen Aufenthaltstitel.

Bitte beachten!

Das sogenannte “Schengen-Visum” ist nicht für ein Studium, eine Promotion oder einen Forschungsaufenthalt in Deutschland geeignet und kann in Deutschland auch nicht umgeändert werden. Um ein neues Visum zu erhalten, müssen Sie ausreisen und erneut einreisen.

Sie benötigen kein Studienvisum und können problemlos mit einem gültigen Pass oder Personalausweis einreisen.

Beachten Sie bitte, dass sobald Sie eine Wohnung gefunden haben, innerhalb von zwei Wochen Ihren Wohnsitz beim Einwohnermeldeamt anmelden müssen.

Informieren Sie sich rechtzeitig (ca. ein Jahr) vor Ihrer Reise bei einer deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Heimatland über das Visaverfahren und die Unterlagen, die Sie für einen Antrag benötigen. Verbindliche Informationen zu Visabestimmungen erhalten Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.

Mehr Informationen können Sie auch auf der DAAD Seite finden.

Krankenversicherung

Für Studierende aus der EU sowie Bosnien-Herzegowina, Island, Israel, Liechtenstein, Marokko, Mazedonien, Montenegro, Norwegen, Schweiz, Serbien, Tunesien und der Türkei gilt der Versicherungsschutz des Heimatlandes in der Regel auch in Deutschland. Lassen Sie sich die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) ausstellen, die Sie kostenlos bei Ihrer Krankenversicherung im Heimatland erhalten. Lassen Sie sich anschließend von einer gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland schriftlich bestätigen, dass Sie von der Versicherungspflicht in Deutschland befreit sind. Fügen Sie diese Bestätigung Ihren Einschreibeunterlagen bei.

Auch eine private Krankenversicherung kann mitunter in Deutschland anerkannt werden. Klären Sie dies bitte mit Ihrer Krankenversicherung im Heimatland. Wird Ihre private Versicherung in Deutschland anerkannt, benötigen Sie für die Immatrikulation eine Bestätigung von einer gesetzlichen Krankenkasse, die besagt, dass Sie von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung befreit sind. Mit einer Privatversicherung können Sie aber während Ihres Studiums nicht mehr in eine gesetzliche Krankenversicherung wechseln. (Quelle: DAAD)

Studierende aus anderen Ländern sollten prüfen, ob die Krankenversicherung, die sie in ihrem Heimatland haben, auch in Deutschland gilt. Auch private Inlands- oder Auslandskrankenversicherungen anderer Länder können in Deutschland anerkannt werden. Genaueres sollten Sie mit Ihrer Versicherung vor der Abreise nach Deutschland klären. Wenn Ihre Krankenversicherung nicht anerkannt wird, müssen Sie eine deutsche Krankenversicherung abschließen.

Informationen zu den Leistungsangeboten deutscher Krankenversicherungen finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Gesundheit

Ja. Alle Studierenden in Deutschland brauchen eine Krankenversicherung. Sowohl bei der Einschreibung als auch bei der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis müssen Sie den Nachweis einer Krankenversicherung vorlegen.

Falls Ihre Versicherung in Deutschland nicht anerkannt wird, müssen Sie eine deutsche Krankenversicherung abschließen. Die meisten Studierenden sind in Deutschland über eine gesetzliche Krankenversicherung versichert. Diese haben oft günstigere Tarife für Studierende als die privaten Krankenversicherungen. 

Wenn Sie bei Studienbeginn bereits älter als 29 Jahre sind, können Sie sich nur noch privat versichern. Der Wechsel von der privaten in eine gesetzliche Krankenversicherung ist für die gesamte Dauer Ihres Studiums nicht möglich.

Weitere Informationen zum Thema Krankenversicherung für internationale Studierende erhalten Sie auf den Seiten von Studieren in Deutschland

Die Auswahl an gesetzlichen Krankenkassen, bei denen Sie eine Versicherung abschließen können, ist groß. Mehr Informationen zu den verschiedenen Krankenkassen gibt es hier.

Das Studierendenwerk Düsseldorf bietet private Versicherungsangebote für:

  • Teilnehmende eines Sprachkurses zur Studienvorbereitung oder eines Studienkollegs
  • Eingeschriebene Promovierende
  • Praktikantinnen und Praktikanten

Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite des Studierendenwerks Düsseldorf.

Studierendenwerk Düsseldorf
Kultur/Internationales
Kamila Chlebnikow
Gebäude 21.12
Tel. 0211 81-15083
interkult(at)stw-d.de

Nach Ankunft

Wohnen

Das JUNO (Junior Scientist and International Researcher Center) hat eine umfangreiche Webseite zum Thema Wohnen in und um Düsseldorf erstellt. Auch wenn sich die Seite primär an Internationale Forschende richtet, sind die darin enthaltenen Informationen allgemeingültig. Hier finden Sie auch Links zu den populärsten Online-Plattformen für die Wohnungssuche.

Für eine Unterkunft z.B. beim Studierendenwerk Düsseldorf sollten Sie sich schon bewerben, wenn Sie sich um Ihren Studienplatz an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf bewerben. So sichern Sie sich einen Platz auf der langen Warteliste (Wartezeit 3 bis 12 Monate) aller Wohnheime in und rund um Düsseldorf. Sobald Sie die Zulassung erhalten und entschieden haben, dass Sie an der HHU studieren werden, vervollständigen Sie Ihre Bewerbung beim Studierendenwerk Düsseldorf, denn Mietangebote werden nur an Studierende versendet, deren Bewerbung komplett ist. Die Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Sobald ein Platz in Ihrer gewünschten Wohnanlage frei wird, erhalten Sie ein Wohnraumangebot.

Weitere Optionen für eine Unterkunft:

Studentenwohnheim der Evangelischen Studierenden Gemeinde (unabhängig von Ihrer Konfession): Bewerben Sie sich auch hier direkt bei der Studienplatz-Bewerbung und vervollständigen Sie diese, sobald Sie die Zulassung erhalten haben.

Wohngemeinschaften (WGs) in Düsseldorf und Nachbarstädten: WGs sind unter Studierenden in Deutschland sehr beliebt. Eine WG ist eine Wohnform, bei der mehrere Menschen in einer Wohnung leben. Jede*r Bewohner*in hat in der Regel ein eigenes Zimmer, während Räume wie Küche, Bad und Wohnzimmer gemeinschaftlich genutzt werden. WG-Bewohner*innen teilen sich so die Miete, um Kosten zu sparen. Es gibt verschiedene Webseiten, die Ihnen dabei helfen eine geeignete WG oder auch Wohnung (bei größeren finanziellen Mitteln) zu finden. Schauen Sie diese gut durch und erweitern Sie Ihre Suche auch auf Nachbarstädte wie Neuss, Duisburg oder Leverkusen, um passende WGs zu finden. Die erste Kontaktaufnahme läuft hier in der Regel per E-Mail.

Tipps und Tricks zum Thema Wohnen in Deutschland, sowie Links zu den populärsten Online-Plattformen finden sie hier.

Achtung: Auf einigen Webseiten für Wohnungssuchende platzieren Betrüger immer wieder Fake-Angebote. Erstes Warnzeichen dafür ist ein unrealistisch niedriger Mietpreis. Seien Sie zudem bei besonders schönen Fotos von Wohnungen vorsichtig. Überweisen Sie niemals Geld an eine Person, bevor Sie eine Wohnung besichtigt und den Mietvertrag unterschrieben haben.

Bei Fällen, in denen es um weniger als 800 € geht, bietet die Law Clinic der juristischen Fakultät eine kostenlose Beratung durch Studierende (ab dem 2. Semester) an. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Law Clinic.

Bitte achten Sie bei der Wohnungssuche auf mögliche Betrugsfälle. Eine umfassende Beschreibung finden Sie bei unseren Kolleg*innen der TU Dortmund hier.

Rundfunkgebühren sind Gebühren, die für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland erhoben werden. Sie finanzieren Sender wie z.B. ARD, ZDF und Deutschlandradio, damit diese Nachrichten, Bildung, Kultur und Unterhaltung anbieten können – unabhängig von Werbeeinnahmen oder privaten Finanzen.

Die monatliche Gebühr ist gesetzlich festgelegt und wird pro Wohnung bzw. Haushalt fällig. Unabhängig davon, ob dort tatsächlich ein Radio oder Fernsehen genutzt wird.

Die monatliche Rundfunkgebühr beträgt aktuell 18,36 Euro.

Unter bestimmten Bedingungen (z.B. geringes Einkommen, BAföG) kann man sich von den Rundfunkgebühren befreien oder ermäßigen lassen. Dazu müssen Sie einen Online-Antrag ausfüllen und entsprechende Nachweise einreichen. Mehr Informationen zu Befreiung oder Ermäßigung der Rundfunkgebühr erhalten Sie hier.

Das JUNO (Junior Scientist and International Researcher Center) hat eine umfangreiche Webseite zum Thema Wohnen in und um Düsseldorf erstellt. Auch wenn sich die Seite primär an Internationale Forschende richtet, sind die darin enthaltenen Informationen allgemeingültig. Hier finden Sie auch Links zu den populärsten Online-Plattformen für die Wohnungssuche - auch für Kurzzeitunterkünfte.

Wohnsitz anmelden

Nach Ankunft in Deutschland haben alle Personen die Pflicht, ihren Wohnsitz innerhalb von zwei Wochen beim Einwohnermeldeamt ihres Wohnortes anzumelden. Dazu brauchen Sie die Wohnungsgeberbestätigung des Vermieters/der Vermieterin. Das bedeutet, dass Sie erst Ihren Wohnsitz anmelden können, sobald Sie in einem festen Mietverhältnis leben.

Um den Anmeldevorgang, also die Anmeldung Ihres Wohnsitzes, zu erleichtern, können Sie einen Termin online reservieren. Dies ermöglicht es Ihnen, lange Wartezeiten zu vermeiden. Unionsbürger und EWR-Bürger brauchen dabei keine besonderen Formalitäten zu erfüllen, müssen ihren Wohnsitz aber ebenfalls innerhalb von zwei Wochen anmelden.

Dies gilt auch für Studierende aus dem Ausland, die nur für ein Semester an der HHU studieren wollen.

Im Einwohnermeldeamt erhalten Sie bei der Anmeldung eine Meldebestätigung. Dies ist ein wichtiges Dokument! Sie benötigen es für die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis, die Eröffnung Ihres Bankkontos und für Vertragsabschlüsse in Deutschland im Allgemeinen.

Haben Sie einen Mietvertrag und die Wohnungsgeberbestätigung für ihre Unterkunft erhalten, machen Sie bitte umgehend einen Termin beim für Ihren Wohnort zuständigen Bürgeramt. Termine lassen sich unkompliziert auf der Website der Stadt Düsseldorf buchen. Die Zuständigkeit der Bürgerbüros in Düsseldorf ist abhängig vom jeweiligen Stadtbezirk. Bestimmte Anliegen können allerdings auch von Büros anderer Stadtteile übernommen werden, sollte es eine Knappheit an freien Terminen geben. Die Anmeldung Ihres Wohnortes ist binnen 14 Tagen nach Beginn des Mietverhältnisses zu erledigen. Die Wohnungsgeberbestätigung ist mitzubringen. Bei Ihrem Termin erhalten Sie dann die entsprechende Meldebescheinigung.

Bankkonto

  • Einen gültigen Reisepass oder Personalausweis
  • Einen Studierendenausweis, die Immatrikulationsbescheinigung oder den Zulassungsbescheid der Hochschule

Nicht-EU-/EWR-Bürger*innen, benötigen ZWEI Konten:

  • Sperrkonto für die Lebenshaltungskosten
  • Girokonto für den täglichen Gebrauch

Um ein Girokonto zu eröffnen, brauchen Sie in der Regel folgende Dokumente:

  • Gültiger Reisepass / Personalausweis
  • Meldebescheinigung (Wohnsitzanmeldung)
  • Immatrikulationsbescheinigung Ihrer Universität
  • Steuer-ID (wird einem in der Regel nach der Wohnsitzanmeldung automatisch zugeschickt)
  • evtl. Aufenthaltstitel/Visum

 

Bei der Beantragung Ihres Visums, spätestens jedoch beim Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis, müssen Sie nachweisen, dass Sie über genügend Geld verfügen, um in Deutschland leben und studieren zu können. Als Nachweise gelten beispielsweise ein Stipendienbescheid, ein Einkommens- bzw. Vermögensnachweis der Eltern oder die Verpflichtungserklärung einer Person mit Wohnsitz in Deutschland. Staatsangehörige einiger Länder müssen zudem ein Sperrkonto bei einer Bank in Deutschland eröffnen.

Viele internationale Studierende nutzen ein Sperrkonto für die Finanzierung ihres Studiums in Deutschland. Es heißt so, weil die Summe, die Sie darauf überweisen müssen, so lange gesperrt, also blockiert wird, bis Sie in Deutschland eingereist sind. Nach Ihrer Einreise können Sie monatlich einen festgelegten Betrag von Ihrem Sperrkonto abheben (Stand Februar 2026: 992,00 Euro).

Bank auswählen: Wählen Sie eine Bank, die Sperrkonten anbietet. Hier finden Sie eine hilfreiche Übersicht.

Dokumente bereithalten: Erforderliche Dokumente wie Studienzulassung und Reisepass müssen Sie bereit halten.

Beglaubigung der Dokumente: Lassen Sie die Dokumente von der Deutschen Botschaft oder dem Konsulat in Ihrem Heimatland beglaubigen.

Betrag überweisen: Seit Januar 2025 müssen 11.904,00 Euro auf das Sperrkonto überwiesen werden.

Zugriff in Deutschland: Nach Ihrer Einreise können Sie monatlich bis zu 992,00 Euro von Ihrem Sperrkonto abheben.

Aufenthaltserlaubnis

Die Aufenthaltserlaubnis müssen Sie bei der Ausländerbehörde Ihres Wohnortes innerhalb der ersten drei Monate beantragen.

Falls Ihr Wohnort Düsseldorf ist, beantragen Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis hier: Ausländerbehörde Düsseldorf

 

Das International Office der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf hat in enger Abstimmung mit der Ausländerbehörde Düsseldorf und internationalen Studierenden der HHU FAQ erarbeitet und zusammengeführt. Hier kommen Sie zu den FAQ.

Informationen darüber, wie Sie am besten Kontakt mit der Ausländerbehörde aufnehmen, finden Sie hier.

Wenn Sie aus einem EU-Land, einem EWR-Land oder der Schweiz kommen, brauchen Sie keinen Aufenthaltstitel und haben nichts weiter zu beachten.

Ankunft nach Semesterstart

Falls von der Botschaft verlangt, kontaktieren Sie diesbezüglich bitte die Studienkoordination Ihres Faches.

Wenn Sie den Semesterstart verpassen, kontaktieren Sie sowohl die Studienberatung als auch die Fachschaft Ihres Fachbereichs. Beide Stellen können Sie dabei unterstützen, Ihr Studium nach Ankunft in Düsseldorf so schnell wie möglich aufzunehmen und das Verpasste so gut wie möglich nachzuholen.

Was Sie machen können, hängt von Ihrem Studiengang und den Fristen Ihres Fachbereichs ab. Bitte informieren Sie so früh wie möglich die Studienkoordination Ihres Fachs über Ihre verspätete Ankunft.

Sollten Sie im Sommersemester kaum Nachholmöglichkeiten haben, können Sie die Zeit nutzen und Deutsch lernen und sich mit der HHU und dem deutschen Hochschulwesen vertraut machen. Beachten Sie dabei bitte, dass Sie zunächst am Einstufungstest teilnehmen müssen. Zur Anmeldung geht es hier.

Studium

Studienstart

Die Checkliste für den Studienstart bietet Ihnen eine Orientierungshilfe mit wichtigen Tipps für Ihre ersten Schritte und Links zu weiterführenden Informationen. Das Video zur Checkliste zeigt Ihnen, was Sie noch möglichst vor Semesterbeginn erledigen sollten.

Eine Übersicht zu Einführungsveranstaltungen zu Semesterbeginn erhalten Sie auf der Seite Erstitermine. Nutzen Sie bei weiteren Fragen gerne auch die offenen Sprechstunden der Allgemeinen Studienberatung.

ESAG steht für Erst-Semester-Arbeits-Gemeinschaft. Zu jedem Wintersemester wird eine Woche vor Vorlesungsbeginn die ESAG-Woche durchgeführt. Hier veranstalten Studierende für Studierende diverse Erstsemester-Events, bei denen Sie bereits Ihre neuen Kommiliton*innen treffen können und helfen bei der Erstellung des Stundenplans.

Was ist eine Fachschaft?
Unter „Fachschaft“ wird die Gesamtheit der Studierenden eines Fachbereichs verstanden. Es können mehrere Studiengänge einer Fachschaft zugeordnet sein. Die Fachschaften organisieren regelmäßige Veranstaltungen im Semester und sorgen während der ESAG schon dafür, dass Sie sich untereinander vernetzen können. Hier gelangen Sie zur offiziellen Seite der ESAG.

Wenn Sie eine E-Mail an Professor*innen oder die Verwaltung senden, empfiehlt es sich, die Netiquette einzuhalten. So stellen Sie sicher, dass Sie den richtigen Ton treffen. Unterschreiben Sie die E-Mail immer mit Ihrem vollständigen Namen und schreiben Sie am besten auch Ihre Matrikelnummer hinzu. Wählen Sie eine angemessende Begrüßungsfloskel und sprechen Sie die Person direkt mit Namen an. Bei der Anrede von Professor*innen mit Doktortitel reicht es, nur den höheren Titel zu verwenden. Bei Dozierenden mit Dr., die aber keine Professoren sind, wird hingegen der Doktortitel mitgeschrieben. Beispiele:

Guten Tag Frau Prof. Musterfrau,  // Guten Tag Herr Dr. Musterprof,

anbei erhalten Sie meine Hausarbeit zum Thema xy.

Freundliche Grüße

Max Mustermann
Matrikelnr.: 3000001 

Möchten Sie noch höflicher sein und eine Person anschreiben, die Sie nicht kennen, wählen Sie am besten “Sehr geehrte/r”:

Sehr geehrter Herr Mustermann,

ich habe meine HHU Card verloren und wollte fragen, wie ich eine neue beantragen kann. 

Vielen Dank im Voraus.

Freundliche Grüße

Max Mustermann
Matrikelnr. 3000001

Studium

Eine Übersicht zu Einführungsveranstaltungen zu Semesterbeginn erhalten Sie auf der Seite Erstitermine. Nutzen Sie bei weiteren Fragen gerne auch die offenen Sprechstunden der Allgemeinen Studienberatung.

Die HHU bietet zahlreiche Unterstützungsangebote für (internationale-) Studierende an. Eine Übersicht und Kontaktdaten finden Sie hier. 

Sie wissen nicht an welcher Stelle Sie mit Ihrem Anliegen richtig sind? Einen guten Überblick über die zahlreichen Beratungs- und Unterstützungsangebote für Studierenden bietet der digitale Beratungswegweiser StudyWell.

Studierende englischsprachiger Studiengänge können Deutschkurse im Sprachenzentrum belegen. Wichtig dabei ist, dass sie vorher den Einstufungstest absolvieren, um dem richtigen Deutschkurs zugeordnet werden zu können. Zu den Einstufungstests melden Sie sich über das HIS-LSF an.

Angebote und Integration

Auf dem Campus gibt es verschiedene Angebote für internationale Studierende.

Das International Office der HHU veranstaltet Meetups und Willkommensfeiern für internationale Studierende. Darüber hinaus treffen Sie andere internationale Studierende auch bei Infoveranstaltungen mit der Ausländerbehörde, der Agentur für Arbeit und an Karrieretagen. Die Veranstaltungen des International Office finden Sie im Vorlesungsverzeichnis.

Um kein Angebot des International Office zu verpassen, tragen Sie sich am besten in die Mailinglist für internationale Studierende ein. Eine Anleitung finden Sie hier.

Das Internationale Referat des AStA veranstaltet regelmäßig Ausflüge oder andere Aktivitäten für internationale Studierende. Hier kommen Sie zum Webauftritt des Referats.

Das Studierendenwerk veranstaltet kulturelle Veranstaltungen für und mit den Studierenden in Düsseldorf und Umgebung. Ziel ist es, die Kontakte und das kulturelle Engagement zwischen den (internationalen) Studierenden zu fördern. Darüber hinaus organisiert das Studierendenwerk mit Partnern in europäischen Universitätsstädten Studienreisen, um den Studierenden weitere interkulturelle Erfahrungen zu ermöglichen.

Aus höheren Semestern Ihres Studiengangs: Kontaktieren Sie die Fachschaft Ihres Studienfaches, die Ihnen Kontakte zu Lerngruppen u.ä. vermitteln können

Aus Deutschland: Hier gibt es viele Möglichkeiten. Wichtig ist, dass Sie sich offen geben und an Aktivitäten teilnehmen, beispielsweise an Ausflügen des Studierendenwerks oder beim Hochschulsport.

Hochschulgruppen: Auch über die Katholische Hochschulgemeinde, die Evangelische Studierende Gemeinde, die Muslimische Hochschulgemeinde, die Jüdische Hochschulgruppe oder die Jüdisch-Iranische Hochschulgruppe können Sie andere Studierenden aus Ihrem Heimatland kennenlernen, da ihre Veranstaltungen von vielen internationalen Studierenden besucht werden.

Musik: Sie interessieren sich für klassische Musik oder spielen ein Instrument? Hier geht es zum Universitätsorchester. Und hier zum Unichor.

Die Übungsleiter der vom Hochschulsport angebotenen Kurse sprechen Englisch, und gehen gerne auf Fragen ein. Explizit auf Englisch stattfindende Sportangebote gibt es mit Ausnahme eines Yoga- Kurses leider nicht. 

Das FamilienBeratungsBüro der HHU bietet verschiedenste Unterstützungsmöglichkeiten an. Eine Übersicht und Kontaktdaten finden Sie auf der 
Website

Finanzierung

Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Studiums nach § 16b AufenthG sind grundsätzlich von Leistungen nach dem BAföG ausgeschlossen (§ 8 Abs. 2 BAföG). 

Es gibt hiervon eine Ausnahme für Studierende mit eigenem oder familiärem Voraufenthalt (§ 8 Abs. 3 BAföG):

  • Die Studierenden selbst hatten vor BAföG-Antragstellung fünf Jahre ihren gewöhnlichen und
    rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland und waren fünf Jahre lang in Deutschland erwerbs-
    tätig.
  • Zumindest ein Elternteil war während der letzten sechs Jahre insgesamt drei Jahre in Deutsch-
    land bei rechtmäßigem Aufenthalt erwerbstätig. Bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit reicht
    eine Erwerbstätigkeit von sechs Monaten.

Besteht ein Leistungsanspruch, so kann der Lebensunterhalt durch diesen Anspruch gesichert werden (siehe 1.1.2 in diesem Kapitel). Der Bezug von BAföG-Leistungen kann das Aufenthaltsrecht nicht gefährden (§ 2 Abs. 3 Satz 2 Nr. 5 AufenthG).

Entnommen aus Frings, Dorothee (2024): Aufenthalts- und Sozialrecht für internationale Studierende. Handreichung für Beratende. Aktualisierte 2. Auflage, Bonn: Köllen Druck+Verlag GmbH

Weitere Informationen und Unterstützung beim BAföG-Antrag, finden Sie auf den Seiten des Studierendenwerks.

Studierende mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 16b AufenthG sind nicht von Leistungen nach dem Wohngeldgesetz ausgeschlossen (§§ 3, 7 WoGG), vorausgesetzt, sie beziehen keine Leistungen nach § 27 SGB II als Zuschuss (§ 7 Abs. 1 Nr. 2 WoGG) und es steht ihnen auch kein BAföG zu (§ 20 Abs. 2 Nr. 1 WoGG). Leben sie in einem Haushalt mit Personen, die keine Leistungen beziehen, so wird Wohngeld gewährt, wobei von den als Zuschuss erbrachten BAföG-Leistungen 50 % als Einkommen angerechnet werden; der Kinderbetreuungszuschlag bleibt unberücksichtigt. Wohngeld
wird nur dann bewilligt, wenn ein Einkommen vorhanden ist, welches den Existenzbedarf mit Ausnahme der Wohnkosten deckt.

Die Inanspruchnahme kann der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis entgegenstehen, da es sich um eine öffentliche Leistung handelt, die nicht auf einer Beitragsleistung beruht und die der Sicherung des Lebensunterhalts dient (§ 2 Abs. 3 AufenthG; 2.3.1.3 VwV AufenthG). 

Der Wohngeldbezug ist aber immer dann unschädlich, wenn er nicht erforderlich ist, um eine Lücke bei der Sicherung des Lebensunterhalts zu schließen, also wenn ein Einkommen aus sonstigen Quellen von mindestens 992 € nachgewiesen werden kann (BVerwG vom 29.11.2012 – 10 C 4/12, Rn. 29). Angesichts der hohen Mieten in vielen Großstädten bietet das Wohngeld für viele Studierende, die zwar über ein Einkommen von mindestens 992 € verfügen, davon aber ihren Lebensunterhalt nicht bestreiten können, einen wertvollen Zuschuss.

Entnommen aus Frings, Dorothee (2024): Aufenthalts- und Sozialrecht für internationale Studierende. Handreichung für Beratende. Aktualisierte 2. Auflage, Bonn: Köllen Druck+Verlag GmbH

Stipendien

Die HHU bietet ihren Studierenden eine Vielzahl von unterstützenden Stipendienprogrammen, für Studienanfänger*innen, Studierende in höheren Semestern, Auslandssemester und Graduiertenstipendien. Damit werden praktisch alle Bereiche der Hochschule abgedeckt.

Eine Übersicht finden Sie hier.

Das STIBET-Studienabschluss-Stipendium richtet sich an internationale Studierende, die gute bis sehr gute Noten erbracht haben, sich in der Endphase ihres Studiums befinden (Abschluss binnen zwölf Monaten) und ohne eigenes Verschulden in eine finanzielle Notlage geraten sind. Detaillierte Informationen zu den zu erfüllenden Kriterien, dem Umfang und der Bewerbung für das Stipendium finden Sie hier.

Karriere

Arbeiten

Der Career Service der Studierendenakademie berät Studierende und Absolvent*innen der Bachelor-, Master- und Staatsexamensstudiengänge der HHU zu allen Fragen in den Bereichen Orientierung am Arbeitsmarkt, Bewerbung, Karriereplanung und Berufseinstieg sowie Studienzweifel. Dafür wird ein umfangreiches, psychologisch fundiertes Beratungsangebot zur Verfügung gestellt. Neben der Übung von (digitalen) Vorstellungsgesprächen und dem Check von Bewerbungsunterlagen sowie Digitalprofilen, werden Berufseinstiegs-Coaching und individuelle Karriereberatung durchgeführt. Weitere Informationen zu Sprechzeiten und individueller Beratung gibt es auf der Website des Career Service.

Internationale Studierende, die nicht aus der EU oder dem EWR und der Schweiz kommen, dürfen 140 volle Tage im Jahr arbeiten, wobei studentische Nebentätigkeiten hierbei nicht angerechnet werden. Bei Teilzeitbeschäftigungen dürfen diese während der Vorlesungszeit bis zu 20 Stunden/Woche ausgeübt werden. Für die Ausübung einer solchen Beschäftigung benötigen Sie -neben Ihrer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums- keine gesonderte Genehmigung. 

Weitere Informationen zu Arbeitsbestimmungen für internationale Studierende finden Sie hier.

Internationale Studierende aus Drittstaaten dürfen nur mit Genehmigung der Ausländerbehörde selbständige Tätigkeiten ausüben. In einigen Aufenthaltstiteln ist die Erlaubnis zur selbständigen Tätigkeit bereits vermerkt und muss dann nicht gesondert beantragt werden. Eine Ausnahme ist allerdings die Arbeit als wissenschaftliche oder studentische Hilfskraft an der Hochschule oder als Tutor im Studierendenwerk: Solange das Studium nicht gefährdet ist, kann diese Tätigkeit zeitlich unbegrenzt ausgeübt werden. Die Ausländerbehörde muss aber darüber informiert werden.

Mental Health

Kontakte bei Notfällen und Krisen

Die psychologische Beratung für Studierende der HHU ist kostenlos und hilft Ihnen in Beratungsgesprächen weiter. Weitere Informationen und Kontakt finden Sie hier.

Sie befinden sich in einer Situation, die Sie überfordert? Bitte erkundigen Sie sich hier: https://www.duesseldorf.de/psychosozialesadressbuch/krisen-notfallhilfe.

 

Weitere Hilfsangebote

Hilfetelefon bei “Gewalt gegen Frauen”:
Rund um die Uhr, kostenfrei und vertraulich
Telefon: 116 016

Notaufnahme bei einer psychiatrischen Notlage:
LVR-Klinikum Düsseldorf (Nur mit Krankenversicherung)
0211 822-2801

HHU Kontaktstelle für Fälle von Diskriminierung und Machtmissbrauch:
www.hcsd.hhu.de/kontaktstelle
Die Kontaktstelle sichert absolute Vertraulichkeit zu. Ratsuchende entscheiden selbst, welche Informationen sie teilen möchten und weitere Schritte werden nur in Abstimmung mit ihnen unternommen.

Opferschutzportal NRW:
www.opferschutzportal.nrw/
Sie oder jemand, den sie kennen, ist Opfer von Gewalt oder Kriminalität (z.B. Überfall, Vergewaltigung, Verkehrsunfall) geworden? Dieses Portal hilt Ihnen, passende Unterstützungs- und Beratungsangebote in der Nähe oder im Netz zu finden.
Verfügbar auf Deutsch, Englisch, Französisch, Türkisch, Ukrainisch, Russisch und Arabisch.

 

Hotlines

Nightlines in Europe:
Die Nightline-Hotline für Studierende von Studierende sind von Montag bis Freitag ab 20:00 Uhr bis 0 Uhr erreichbar.
Weitere Infos unter nightlines.eu/erreichbarkeit

Krisenchat-Beratung:
Die Krisenchat-Beratung für Menschen unter 25 Jahren bietet kostenfreie Beratung via Chat an. Das Angebot ist 24/7 über WhatsApp und SMS unter krisenchat.de erreichbar.

TelefonSeelsorge Deutschland:
Die TelefonSeelsorge Deutschland ist auch an den Feiertagen 24 Stunden erreichbar per Telefon 0800 111 0 111 oder 222 sowie per Mail und Chat unter online.telefonseelsorge.de.

Notfall auf dem Campus
Feuer / Unfall / Notarzt:
Immer 0211 81-13333 wählen.

Der Uni-Campus ist weit verzweigt. Bitte handeln Sie deshalb stets nach diesem HHU-Notfallmanagement:

Alle Notfälle sollten über die Gefahrenmeldestelle der HHU unter 81-13333 gemeldet werden, damit so mit dem Notruf direkt das interne Notfallmanagement der HHU anlaufen kann. Dazu gehört z.B., dass Rettungs- und Polizeiwagen durch die Hausmeister*innen an der Universitätsstraße in Empfang genommen werden, damit diese den Einsatzort schnell finden. Bei einer direkten Benachrichtigung der Polizei/Feuerwehr ist das nicht immer möglich.

Daher gilt im Notfall: 
Die Gefahrenmeldestelle der HHU alarmieren! Ihr erreicht sie über das Haustelefon 112 oder über euer Mobiltelefon: 0211 81-13333.

Sicherheitsdienst Universität, auch Begleitung auf dem Campus bei Dunkelheit (nach vorheriger Anmeldung): 
0211/81-11666

Sicherheitsdienst des UKD (Universitätsklinikum Düsseldorf)
0211/81-17300 oder -19224

Notaufnahme bei einem Unfall: Zentrum für Operative Medizin II oder Chirurgische Klinik:
0211/81-07386 oder -17376

https://www.hhu.de/notfall 

Das Sozialpsychatrische Zentrum (SPZ) der Graf-Recke-Stiftung bietet mit der Kontakt- und Beratungsstelle für psychisch erkrankte Menschen Raum, um sich auszutauschen, Freizeitangebote, Begleitung zu Ärzten oder Behörden und vieles mehr. Das gesamte Angebot finden Sie auf der Webseite. Um die Seite auf Arabisch, Englisch, Farsi, Französisch, Russisch oder Türkisch lesen zu können, scrollen Sie bitte runter.

Das LVR-Klinikum Düsseldorf bietet eine ambulante Sprechstunde für ukrainische Geflüchtete, die Opfer von Krieg und Gewalt wurden. Unter der Leitung von Herrn Dr. Kamp bietet Frau Kovach, eine ukrainisch-sprachige Ärztin, Menschen mit Traumafolgestörungen und damit verbundene Symptome wie zum Beispiel Ängste, Schlafstörungen und Depressionen aber auch allen anderen psychiatrischen Erkrankungen eine erste qualifizierte Anlaufstelle. Alle Informationen finden Sie auf der Webseite, auch auf ukrainisch und russisch.

Das PSZ Düsseldorf e.V. ist eine Beratungs- und Therapieeinrichtung für traumatisierte und psychisch belastete Geflüchtete, für Überlebende von Folter und Menschenrechtsverletzungen. Ein multiprofessionelles und transkulturelles Team bietet Psychotherapie und Beratung, sozialarbeiterische Unterstützung, ärztliche Untersuchung und Einschätzung, Diagnostik, Krisenintervention, Stellungsnahmen und Gutachten in verschiedenen Sprachen (z.B. Arabisch, Dari, Deutsch, Englisch, Farsi, Französich, Türkisch) sowie mit Hilfe von Sprach- und Kulturvermittler*innen an. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des PSZs, auch auf Englisch, Französisch, Spanisch, Russisch und Arabisch.