Die Wahlberechtigungen werden in einem Wählerverzeichnis festgestellt. Alle Mitglieder der HHU sind gebeten, vom 6. bis zum 12. Mai 2025 im Internet über dieses Portal oder über das IDM (dort über den grünen Button „Zum Wählerverzeichnis“) ihre Daten einzusehen und sich über ihre Wahlberechtigung zu informieren. Zudem kann im gleichen Zeitrahmen arbeitstäglich von 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr das Verzeichnis der Wahlberechtigten im Verwaltungsgebäude 16.11, Ebene 01, Raum 23 eingesehen werden. „Eine möglicherweise notwendige Korrektur der Wahlberechtigung kann bis einschließlich 12. Mai 2025 beim Wahlamt, Justitiariat, Verwaltungsgebäude 16.11, Tel.: 0211/81-11383, E-Mail: wahlen(at)hhu.de beantragt werden“, informiert das Justitiariat.
Wer wird gewählt? Jedes wählbare bzw. wahlberechtigte Mitglied der HHU kann sich selbst oder andere Mitglieder seiner/ihrer Gruppe in seinem/ihrem Wahlkreis für den Senat, die Fakultätsräte und den SHK-Rat vorschlagen. Alle Vorschläge sind bis zum 15. Mai 2025 beim Wahlamt einzureichen. Es wird empfohlen, Vordrucke für die Erstellung von Wahlvorschlägen, die die Formvorschriften der Wahlordnung erfüllen, zu verwenden. Diese sind unter https://hhu.de/wahlen2025 als pdf-Dokument abrufbar.
Auch in diesem Jahr können sich die Kandidierenden – soweit sie dies wünschen – mit einer Kurzbewerbung und einem Foto auf den Webseiten des Wahlamtes, d.h. des Justitiariates, vorstellen. Dadurch wird es allen ermöglicht, sich über die zur Wahl stehenden Bewerberinnen und Bewerber und deren Motivation und Anliegen zu informieren.