Einmalig in NRW: Die Juristische Fakultät der Heinrich-Heine-Universität gründet ein Institut für Rechtsfragen der Medizin. Es nimmt am 1. Juli 1999 in der Akademie der Wissenschaften in Düsseldorf-Bilk seine Arbeit auf. Berührungspunkte von Medizin und Recht stehen im Mittelpunkt von Forschung und Lehre.
"Wir fangen erst einmal bescheiden an", sagt Prof. Dr. Helmut Frister, "mit drei halben Mitarbeiterstellen." Diese arbeiten in jeweils einem der drei Bereiche des Instituts: Zivil-, Straf- und öffentliches Recht. "Alle drei Hauptdisziplinen des Rechts haben mit medizinischen Fragestellungen zu tun", so Frister weiter, Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht und Strafprozeßrecht.
Ihre Wurzeln hat die Institutsgründung im Bereich des öffentlichen Rechts unter Leitung von Prof. Dr. Michael Sachs, Lehrstuhlinhaber für Staats- und Verwaltungsrecht und zugleich geschäftsführender Direktor des neuen Instituts. Betrachtet werden hier Fragen im Zusammenhang mit der Gesundheitsreform: Wie gehen Krankenhäuser mit Budgetierungen um? Können Kliniken mit bestimmten Krankenkassen Pauschalverträge schließen? Und dürfen die Kassen ihre Mitglieder zu eben diesen Kliniken schicken? Der Patient könnte die Klinik dann nicht mehr frei wählen.
Einen Grenzbereich ganz anderer Art zwischen Rechtswissenschaft und Medizin gibt es im Strafrecht. Prof. Frister: "In Strafprozessen ist das psychologische Gutachten meist vorentscheidend", erklärt er die Relevanz medizinischer Erkenntnisse für das Strafrecht.
Der Richter kann kaum beurteilen, ob der Angeklagte schuldfähig ist oder nicht. Noch weniger, ob ein verurteilter Straftäter als geheilt aus einer psychiatrischen Anstalt entlassen werden kann. Frister: "Juristen müssen eigentlich immer wieder Dinge entscheiden, die sie eigentlich gar nicht entscheiden können." Daher folgt der Jurist in der Regel dem Sachverständigen, ohne dessen psychologische Argumentation vollständig nachvollziehen zu können. An diesem Punkt setzt das Institut an: Dem Juristen sollen ausreichende medizinische Kenntnisse vermittelt werden. "Er muß gegebenenfalls ein schlechtes Gutachten erkennen und verwerfen können, denn auch solche gibt es", weiß der Strafrechtler.
Gutachten anderer Art spielen in Zivilprozessen eine ebenso wichtige Rolle, zum Beispiel bei ärztlichen Kunstfehlern. Der Sachverständige muß feststellen, ob das Leiden des Betroffenen tatsächlich durch einen Fehler des Arztes verursacht wurde und wie stark es denjenigen behindert. Nur dann kann das Gericht Schmerzensgeld oder Schadenersatz festlegen.
Doch das ist nur ein Teil der Probleme, mit denen sich der zivilrechtliche Zweig unter Prof. Dr. Dirk Olzen, Lehrstuhlinhaber für Bürgerliches Recht und Zivilprozeßrecht, beschäftigt.
"Ziel des Instituts ist ein wechselseitiger Austausch zwischen Rechtswissenschaft und Medizin", erklärt Prof. Frister abschließend.
Finanziert wird das Projekt von der Unternehmensgruppe Wittgensteiner Kliniken Allianz GmbH (WKA). Sie betreibt 22 medizinische Einrichtungen, die sich hauptsächlich auf Rehabilitation spezialisiert haben.
Erstmals in NRW: Institut für Rechtsfragen der Medizin
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