Die Warnungen aus dem Düsseldorfer Universitätsklinikum waren erfolgreich: Wie die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KVNo) mitteilt, kann die Patientenversorgung der Klinik für Strahlentherapie und Radiologische Onkologie der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf ohne Unterbrechung weitergehen.
In einer Pressekonferenz am 23. Januar hatte die Klinik die neuesten Technologien der Strahlentherapie vorgestellt und gleichzeitig auf ein Problem aufmerksam gemacht: Wird es diese Spezialbehandlungen künftig nur noch für Privatpatienten geben? Denn die Pläne der KVNo sahen vor, die ambulanten Leistungen in Zukunft nicht mehr im Rahmen sogenannter Institutsverträge kostendeckend zu bezahlen. Folge: gesetzlich Krankenversicherte hätten die Behandlung in der Klinik nicht länger in Anspruch nehmen können.
Die gestern getroffene Entscheidung der KVNo: die Institutsermächtigung für die Düsseldorfer Strahlenklinik wird bis zum 30. 09. 1998 verlängert, ebenso für alle Universitätskliniken des Landesteiles Nordrhein, sofern sie bisher eine Institutsermächtigung besaßen.
Hierzu Prof. Dr. Gerd Schmitt, Leiter der Düsseldorfer Strahlentherapie. "Natürlich freuen wir uns über unsere erfolgreiche Öffentlichkeitsarbeit, die Patienten sind wachsam geworden. Das eigentliche Problem, nämlich die Finanzierung der Leistungen der Spezialambulanzen in gleicher Höhe wie sie den niedergelassenen Ärzten von der KVNo zugestanden wird, ist damit aber noch nicht gelöst."
Uni-Kliniken KV Nordrhein verlängert Institutsermächtigungen
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Pressemeldungen