Im Mittelpunkt stehen aktuelle Entwicklungen im Energierecht, der Einsatz von Zukunftstechnologien für den Klimaschutz, die Ausgestaltung von Versorgungssicherheit durch Kraftwerksstrategie und Kapazitätsmärkte sowie die Rolle der Menschenrechte im Klimaschutz.
Aktuelle Entwicklungen im Energierecht
Die Transformation der Energiewirtschaft bleibt eine der größten politischen und wirtschaftlichen Herausforderungen unserer Zeit. Während enorme Investitionen in die Infrastruktur, in den Gebäude- und Verkehrssektor notwendig sind, steht gleichzeitig die Frage im Raum, wie die Energiewende effizient und bezahlbar gestaltet werden kann.
Zum Auftakt analysieren Barbie Kornelia Haller (Vizepräsidentin der Bundesnetzagentur), Anne-Christin Frister (Vorsitzende Richterin am OLG Düsseldorf) und Prof. Dr. Rupprecht Podszun (Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, Mitglied der Monopolkommission) die aktuellen wettbewerbs- und regulierungsrechtlichen Herausforderungen für das Energie- und Klimaschutzrecht.
Klimaschutz durch Zukunftstechnologien
Deutschland hat sich zur Klimaneutralität bis 2045 verpflichtet – ein ambitioniertes Ziel, dessen Umsetzung noch viele Fragen aufwirft. Welche Rolle dabei neue Technologien, insbesondere Künstliche Intelligenz, spielen können, diskutieren Prof. Dr. Marc Oliver Bettzüge (Universität zu Köln, Direktor des EWI), Prof. Dr. Wolfram Cremer (Ruhr-Universität Bochum, Vorstand des IBE) und Prof. Dr. Max Baumgart (Universität Luzern).
Neue Optionen für die Versorgungssicherheit
Am Nachmittag rückt die Versorgungssicherheit in den Mittelpunkt. Nach der Einigung Deutschlands mit der EU-Kommission über die Eckpunkte einer Kraftwerksstrategie stellt sich die Frage nach der konkreten Ausgestaltung. Wie ist die Gesamtstrategie zur Versorgungssicherheit zu bewerten? Jan-Kristof Wellershoff (Bundesministerium für Wirtschaft und Energie), Prof. Dr. Matthias Knauff, LL.M. Eur. (Friedrich-Schiller-Universität Jena) und Dr. Paula Hahn (BDEW, Abteilungsleiterin Recht) diskutieren die rechtlichen Herausforderungen sowie die zukünftige Rolle von Kapazitätsmärkten.
Klimaschutz durch Menschenrechte
Internationale Gerichte befassen sich zunehmend mit Klimaschutzfragen – zuletzt etwa der Internationale Gerichtshof (IGH) mit seinem jüngsten Gutachten oder der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) mit seiner Entscheidung im Fall ‚KlimaSeniorinnen‘. Welche Bedeutung Menschenrechte für wirksamen Klimaschutz haben, erörtern Dr. Daniel Busche (Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf/DIER) und Dr. Philipp Overkamp (Universität des Saarlandes) in einem Dialogformat.
Ergänzt wird das Programm durch das „Forum Junge Wissenschaft“, in dem Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler ihre aktuellen Promotionsprojekte im Energie- und Klimaschutzrecht vorstellen.
Der Energierechtstag NRW ist die gemeinsame Jahrestagung des Düsseldorfer Instituts für Energierecht (DIER), des Instituts für Energiewirtschaftsrecht (EWIR) an der Universität zu Köln sowie des Instituts für Berg- und Energierecht (IBE) an der Ruhr-Universität Bochum.
Die Veranstaltung ist öffentlich und kostenfrei. Aufgrund begrenzter Kapazitäten wird um Anmeldung gebeten.
Termin:
26. März 2026
Beginn: 9:30 Uhr
Ort: Hörsaal 2A (Gebäude 22.01), Universitätsstraße 1, Düsseldorf
Weitere Informationen und Anmeldung unter: