Prorektorin Prof. Dr. Michiko Mae überreicht Prof. Dr. Jan Busche (Mitte) die Ernennungsurkunde, rechts der Dekan der Juristischen Fakultät, Prof. Dr. Ulrich Noack.
Foto: Manfred Gelpke
Privatdozent Dr. Jan Busche wurde heute zum Lehrstuhlinhaber und damit zum Professor für die Fächer "Bürgerliches Recht und Gewerblicher Rechtsschutz" ernannt. Es ist die erste Stiftungsprofessur der Juristischen Fakultät, sie wird von namhaften Wirtschaftsunternehmen und Düsseldorfer Anwaltskanzleien getragen. Die Stiftungsprofessur geht auf eine Idee von Dr. Klaus Bilda zurück, Präsident des Oberlandesgerichts Düsseldorf und Vorsitzender des Beirates der Juristischen Fakultät.
Prof. Busche, 1961 in Preetz (Holstein) geboren, studierte zunächst ein Semester Medizin in Kiel und wechselte dann 1981 nach Hamburg, um dort eine Jura-Ausbildung zu beginnen, die er dann in Kiel fortsetzte. 1986 legte er die Erste Juristische Staatsprüfung beim Oberlandesgericht in Schleswig ab. In Kiel studierte er dann bis 1988 das Fach Politologie. 1989 war Prof. Busche in Kiel zum Dr. iur. promoviert worden. Es folgten die Referendarausbildung und 1991 die Große Juristische Staatsprüfung in Hamburg, an die sich eine Zeit als Wissenschaftlicher Assistent am Institut für Wirtschafts- und Steuerrecht der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel anschloß. 1994 wechselte er an die Freie Universität Berlin, wo er sich 1998 für die Fächer Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht und Energierecht habilitierte. Im selben Jahr übernahm er eine Vertretungsprofessur am Fachbereich Rechtswissenschaft, Seminar für Handels-, Schiffahrts- und Wirtschaftsrecht der Universität Hamburg.
Stiftungsprofessur Jura: Prof. Dr. Jan Busche ernannt
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