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FAQ für Internationale Studierende

Bewerbung

Eine Übersicht über unsere Studiengänge finden Sie hier

Alle aktuellen Fristen und Termine finden Sie hier.

Eine Übersicht über benötigte Dokumente und wie Sie diese ggf. erhalten können, sowie eine Übersicht über den gesamten Bewerbungsprozess für Nicht-EU-Bürger*innen finden Sie hier. Informationen für EU-/EWR-Bürger*innen und Bildungsinländer*innen finden Sie hier.

Wenn Sie als Studienbewerber/in mit ausländischer Staatsangehörigkeit einen deutschsprachigen Studiengang an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf anstreben, ist eines der folgenden Zeugnisse zusammen mit der Bewerbung hochzuladen:

  • die bestandene DSH-2 oder DSH-3 Sprachprüfung,  

  • Test DaF mit der Note 5 oder 4 in allen Teilprüfungen – www.testdaf.de,

  • das "Kleine oder Große Deutsche Sprachdiplom",

  • das "Goethe-Zertifikat C2",

  • die "Zentrale Oberstufenprüfung" eines Goethe-Instituts oder

  • das "Deutsche Sprachdiplom, Stufe II" der Kultusministerkonferenz

  • das "Zertifikat telc Deutsch C1 Hochschule"

  • das "Österreichische Sprachdiplom C2 (ÖSD C2)"

Unter bestimmten Voraussetzungen sind Sie vom deutschen Sprachnachweis befreit. Schauen Sie dazu bitte in unsere Sprachordnung

Studienbewerber/innen, die für ein Numerus-Clausus-Fach durch die "Stiftung für Hochschulzulassung" zugelassen worden sind (z.B. EU-Bürger/innen), müssen das deutsche Sprachzertifikat erst bei der Einschreibung an der Universität nachweisen. 

Bewerben Sie sich für einen englischsprachigen Studiengang, informieren Sie sich bitte beim jeweiligen Fachbereich, welche Nachweise gefordert sind. Diese Nachweise müssen ebenfalls bei der Bewerbung eingereicht werden.

Im Fall einer Bewerbung für ein zulassungsbeschränktes Fach erfolgt die Benachrichtigung über die Zulassung oder Ablehnung nach Ablauf der Bewerbungsfrist. Diese endet in der Regel am 15. Juli für das Wintersemester und am 15. Januar für das Sommersemester. Die ersten Zulassungen werden in der Regel ca. Anfang August (für das Wintersemester) bzw. ca. Anfang Februar (für das Sommersemester) verschickt. Sollte es später noch Nachrück- oder Losverfahren geben, kann sich das Vergabeverfahren unter Umständen noch bis zum Beginn des neuen Semesters erstrecken. 

Grundsätzlich erfahren Sie im Bewerbungsportal unter „Meine Bewerbung“ alles bzgl. des Bearbeitungsstatus Ihrer Bewerbung. Bitte sehen Sie von Rückfragen ab. 

Zulassung

Eine bedingte Zulassung ist grundsätzlich leider nicht möglich. 

Ohne Nachweis der Sprachprüfung ist keine Bewerbung möglich. 

Nein, ohne VPD ist keine Bewerbung möglich, wenn diese gefordert wird.

Nein.

Grundsätzlich ist dies möglich, muss aber je nach Einzelfall entschieden werden. Bitte wenden Sie sich dazu an die jeweilige Fachstudienberatung. Wer das für Ihr Wunschfach ist, können Sie hier entnehmen. Weitere Informationen bzgl. der Bewerbung ins höhere Fachsemester finden Sie hier.

Einschreibung

Für bestimmte Masterstudiengänge kann ab einer gewissen Credit-Punktezahl eine befristete Einschreibung (für 1 Semester) erfolgen, wenn das BA-Studium noch nicht beendet worden ist. Näheres dazu finden Sie bei den jeweiligen Fächern hier. VPD und ein Sprachnachweis sind aber in jedem Fall vorzulegen, falls gefordert.

Sie können Ihre Unterlagen auf Deutsch, Englisch oder Französisch einreichen. Für alle anderen Sprachen brauchen Sie neben der Originalsprachfassung zusätzlich eine Übersetzung.

Bei Fragen bezüglich Bewerbung, Zulassung oder Einschreibung wenden Sie sich an das Team Einschreibung unter der E-Mail-Adresse spv-auslaenderzulassung(at)hhu.de.

Visum

Auch wenn Sie eine Aufenthaltsbewilligung eines anderen EU-Landes haben, benötigen Sie gegebenenfalls ein Visum. Hier finden Sie eine Liste der visumspflichtigen Länder.

Bitte informieren Sie sich rechtzeitig bei der Deutschen Botschaft in Ihrem Heimatland über Einreisebedingungen und benötigte Dokumente. Bitte reichen Sie den Antrag auf ein Visum oder eine Aufenthaltsbewilligung noch in Ihrem Heimatland ein. 

Sobald Sie in Deutschland angekommen sind, brauchen Sie einen Aufenthaltstitel.

Bitte beachten!

Das sogenannte “Schengen-Visum” ist nicht für ein Studium, eine Promotion oder einen Forschungsaufenthalt in Deutschland geeignet und kann in Deutschland auch nicht umgeändert werden. Um ein neues Visum zu erhalten, müssen Sie ausreisen und erneut einreisen.

Sie benötigen kein Studienvisum und können problemlos mit einem gültigen Pass oder Personalausweis einreisen.

Beachten Sie bitte, dass sobald Sie eine Wohnung gefunden haben, innerhalb von zwei Wochen Ihren Wohnsitz beim Einwohnermeldeamt anmelden müssen.

Informieren Sie sich rechtzeitig (ca. ein Jahr) vor Ihrer Reise bei einer deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Heimatland über das Visaverfahren und die Unterlagen, die Sie für einen Antrag benötigen. Verbindliche Informationen zu Visabestimmungen erhalten Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.

Mehr Informationen können Sie auch auf der DAAD Seite finden.

Late arrival

Falls von der Botschaft verlangt, kontaktieren Sie diesbezüglich bitte die Studienkoordination Ihres Faches.

Wenn Sie den Semesterstart verpassen, kontaktieren Sie sowohl die Studienberatung als auch die Fachschaft Ihres Fachbereichs. Beide Stellen können Sie dabei unterstützen, Ihr Studium nach Ankunft in Düsseldorf so schnell wie möglich aufzunehmen und das Verpasste so gut wie möglich nachzuholen.

Wohnen

Um eine Unterkunft z.B. beim Studierendenwerk Düsseldorf sollten Sie sich schon bewerben, wenn Sie sich um Ihren Studienplatz an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf bewerben. So sichern Sie sich einen Platz auf der langen Warteliste (Wartezeit 3 bis 12 Monate) aller Wohnheime in und rund um Düsseldorf. Sobald Sie die Zulassung erhalten und entschieden haben, dass Sie an der HHU studieren werden, vervollständigen Sie Ihre Bewerbung beim Studierendenwerk Düsseldorf, denn Mietangebote werden nur an Studierende versendet, deren Bewerbung komplett ist. Die Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Sobald ein Platz in Ihrer gewünschten Wohnanlage frei wird, erhalten Sie ein Wohnraumangebot.

Weitere Optionen für eine Unterkunft:

Studentenwohnheim der Evangelischen Studierenden Gemeinde (unabhängig von Ihrer Konfession): Bewerben Sie sich auch hier direkt bei der Studienplatz-Bewerbung und vervollständigen Sie diese, sobald Sie die Zulassung erhalten haben.

Wohngemeinschaften (WGs) in Düsseldorf und Nachbarstädten: WGs sind unter Studierenden in Deutschland sehr beliebt. Es gibt verschiedene Webseiten, die Ihnen dabei helfen eine geeignete WG oder auch Wohnung (bei größeren finanziellen Mitteln) zu finden. Schauen Sie diese gut durch und erweitern Sie Ihre Suche auch auf Nachbarstädte wie Neuss, Duisburg oder Leverkusen, um passende WGs zu finden. Die erste Kontaktaufnahme läuft hier in der Regel per E-Mail.

Tipps und Tricks zum Thema Wohnen in Deutschland, sowie Links zu den populärsten Online-Plattformen finden sie hier.

Achtung: Auf einigen Webseiten für Wohnungssuchende platzieren Betrüger immer wieder Fake-Angebote. Erstes Warnzeichen dafür ist ein unrealistisch niedriger Mietpreis. Seien Sie zudem bei besonders schönen Fotos von Wohnungen vorsichtig. Überweisen Sie niemals Geld an eine Person, bevor Sie eine Wohnung besichtigt und den Mietvertrag unterschrieben haben.

Bei Fällen, in denen es um weniger als 800 € geht, bietet die Law Clinic der juristischen Fakultät eine kostenlose Beratung durch Studierende (ab dem 2. Semester) an. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Law Clinic.

Haben Sie einen Mietvertrag und die Wohnungsgeberbestätigung für ihre Unterkunft erhalten, machen Sie bitte umgehend einen Termin beim für Ihren Wohnort zuständigen Bürgeramt. Termine lassen sich unkompliziert auf der Website der Stadt Düsseldorf buchen. Die Zuständigkeit der Bürgerbüros in Düsseldorf ist abhängig vom jeweiligen Stadtbezirk. Bestimmte Anliegen können allerdings auch von Büros anderer Stadtteile übernommen werden, sollte es eine Knappheit an freien Terminen geben. Die Anmeldung Ihres Wohnortes ist binnen 14 Tagen nach Beginn des Mietverhältnisses zu erledigen. Die Wohnungsgeberbestätigung ist mitzubringen. Bei Ihrem Termin erhalten Sie dann die entsprechende Meldebescheinigung.

Bitte achten Sie bei der Wohnungssuche auf mögliche Betrugsfälle. Eine umfassende Beschreibung finden Sie bei unseren Kolleg:innen der TU Dortmund hier.

Wohnsitz anmelden

Nach Ankunft in Deutschland haben alle Personen die Pflicht, ihren Wohnsitz innerhalb von zwei Wochen beim Einwohnermeldeamt ihres Wohnortes anzumelden. Dazu brauchen Sie die Wohnungsgeberbestätigung des Vermieters/der Vermieterin.

Um den Anmeldevorgang, also die Anmeldung Ihres Wohnsitzes, zu erleichtern, können Sie einen Termin online reservieren. Dies ermöglicht es Ihnen, lange Wartezeiten zu vermeiden. Unionsbürger und EWR-Bürger brauchen dabei keine besonderen Formalitäten zu erfüllen, müssen ihren Wohnsitz aber ebenfalls innerhalb von zwei Wochen anmelden.

Dies gilt auch für Studierende aus dem Ausland, die nur für ein Semester an der HHU studieren wollen.

Im Einwohnermeldeamt erhalten Sie bei der Anmeldung eine Meldebestätigung. Dies ist ein wichtiges Dokument! Sie benötigen es für die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis, die Eröffnung Ihres Bankkontos und für Vertragsabschlüsse in Deutschland im Allgemeinen.

Aufenthaltserlaubnis

Eine Aufenthaltserlaubnis beantragen Sie bei der Ausländerbehörde Düsseldorf. Falls Ihr Wohnort nicht in Düsseldorf liegt, müssen Sie sich an die Ausländerbehörde Ihres Wohnortes wenden.

Die Aufenthaltserlaubnis müssen Sie bei der Ausländerbehörde Ihres Wohnortes innerhalb der ersten drei Monate beantragen.

Das International Office der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf hat in enger Abstimmung mit der Ausländerbehörde Düsseldorf und internationelen Studierenden der HHU ein FAQ erarbeitet und zusammengeführt. Hier kommen Sie zu den FAQs.

Informationen darüber, wie Sie am besten Kontakt mit der Ausländerbehörde aufnehmen, finden Sie hier.

Wenn Sie aus einem EU-Land, einem EWR-Land oder der Schweiz kommen, brauchen Sie keinen Aufenthaltstitel und haben nichts weiter zu beachten.

Krankenversicherung

Für Studierende aus der EU sowie Bosnien-Herzegowina, Island, Israel, Liechtenstein, Marokko, Mazedonien, Montenegro, Norwegen, Schweiz, Serbien, Tunesien und der Türkei gilt der Versicherungsschutz des Heimatlandes in der Regel auch in Deutschland. Lassen Sie sich die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) ausstellen, die Sie kostenlos bei Ihrer Krankenversicherung im Heimatland erhalten. Lassen Sie sich anschließend von einer gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland schriftlich bestätigen, dass Sie von der Versicherungspflicht in Deutschland befreit sind. Fügen Sie diese Bestätigung Ihren Einschreibeunterlagen bei.

Auch eine private Krankenversicherung kann mitunter in Deutschland anerkannt werden. Klären Sie dies bitte mit Ihrer Krankenversicherung im Heimatland. Wird Ihre private Versicherung in Deutschland anerkannt, benötigen Sie für die Immatrikulation eine Bestätigung von einer gesetzlichen Krankenkasse, die besagt, dass Sie von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung befreit sind (Quelle: EU).

Informationen zu den Leistungsangeboten deutscher Krankenversicherungen finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Gesundheit

Ja. Alle Studierenden in Deutschland brauchen eine Krankenversicherung. Sowohl bei der Einschreibung als auch bei der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis müssen Sie den Nachweis einer Krankenversicherung vorlegen.

Falls Ihre Versicherung in Deutschland nicht anerkannt wird, müssen Sie eine deutsche Krankenversicherung abschließen. Die meisten Studierenden sind in Deutschland über eine gesetzliche Krankenversicherung versichert. Diese haben oft günstigere Tarife für Studierende als die privaten Krankenversicherungen. Wenn Sie bei Studienbeginn bereits älter als 29 Jahre sind, können Sie sich nur noch privat versichern. Der Wechsel von der privaten in eine gesetzliche Krankenversicherung ist für die gesamte Dauer Ihres Studiums nicht möglich.

Weitere Informationen zum Thema Krankenversicherung für internationale Studierende erhalten Sie auf den Seiten von Studieren in Deutschland

Die Auswahl an gesetzlichen Krankenkassen, bei denen Sie eine Versicherung abschließen können, ist groß. Mehr Informationen zu den verschiedenen Krankenkassen gibt es hier.

Das Studierendenwerk Düsseldorf bietet private Versicherungsangebote für:

  • Teilnehmende eines Sprachkurses zur Studienvorbereitung oder eines Studienkollegs
  • Eingeschriebene Promovierende
  • Praktikantinnen und Praktikanten

Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite des Studierendenwerks Düsseldorf.

Studierendenwerk Düsseldorf
Kultur/Internationales
Kamila Chlebnikow / Karin Kwak
Gebäude 21.12
Tel. 0211 81-15083
interkult(at)stw-d.de

Studienstart

Die Checkliste für den Studienstart bietet Ihnen eine Orientierungshilfe mit wichtigen Tipps für Ihre ersten Schritte und Links zu weiterführenden Informationen. Das Video zur Checkliste zeigt Ihnen, was Sie noch möglichst vor Semesterbeginn erledigen sollten.

Studium

Eine Übersicht zu Einführungsveranstaltungen zu Semesterbeginn erhalten Sie Auf der Seite Erstitermine. Nutzen Sie bei weiteren Fragen gerne auch die offenen Sprechstunden der Allgemeinen Studienberatung.

Die HHU bietet zahlreiche Unterstützungsangebote für (internationale-) Studierende an. Eine Übersicht und Kontaktdaten finden Sie Online. Sie wissen nicht an welcher Stelle Sie mit Ihrem Anliegen richtig sind? Einen guten Überblick über die zahlreichen Beratungs- und Unterstützungsangebote für Studierenden bietet der digitale Beratungswegweiser StudyWell.

Arbeiten

Der Career Service der Studierendenakademie berät Studierende und Absolvent*innen der Bachelor-, Master- und Staatsexamensstudiengänge der HHU zu allen Fragen in den Bereichen Orientierung am Arbeitsmarkt, Bewerbung, Karriereplanung und Berufseinstieg sowie Studienzweifel. Dafür wird ein umfangreiches, psychologisch fundiertes Beratungsangebot zu Verfügung gestellt. Neben der Übung von (digitalen) Vorstellungsgesprächen und dem Check von Bewerbungsunterlagen sowie Digitalprofilen, werden Berufseinstiegs-Coaching und individuelle Karriereberatung durchgeführt. Weitere Informationen zu Sprechzeiten und individueller Beratung gibt es auf der Website. (Quelle: Career Service)

Angebote und Integration

Eine Übersicht zu Einführungsveranstaltungen zu Semesterbeginn erhalten Sie Auf der Seite Erstitermine. Nutzen Sie bei weiteren Fragen gerne auch die offenen 
Sprechstunden der Allgemeinen Studienberatung.

Das FamilienBeratungsBüro der HHU bietet verschiedenste Unterstützungsmöglichkeiten an. Eine Übersicht und Kontaktdaten finden Sie auf der 
Website

Aus höheren Semestern Ihres Studiengangs: Kontaktieren Sie die Fachschaft Ihres Studienfaches, die Ihnen Kontakte zu Lerngruppen u.ä. vermitteln können

Aus Deutschland: Hier gibt es viele Möglichkeiten. Wichtig ist, dass Sie sich offen geben und an Aktivitäten teilnehmen, bspw. an Ausflügen des Studierendenwerks oder beim Hochschulsport.

Hochschulgruppen: Auch über die Katholische Hochschulgemeinde, die Evangelische Studierende Gemeinde, die Muslimische Hochschulgemeinde, die Jüdische Hochschulgruppe oder die Jüdisch-Iranische Hochschulgruppe können Sie andere Studierenden aus Ihrem Heimatland kennenlernen, da ihre Veranstaltungen von vielen internationalen Studierenden besucht werden.

Sie interessieren sich für klassische Musik oder spielen ein Instrument? Hier geht es zum Universitätsorchester. 

Die Übungsleiter der vom Hochschulsport angebotenen Kurse sprechen Englisch, und gehen gerne auf Fragen ein. Explizit auf Englisch stattfindende Sportangebote gibt es mit Ausnahme eines Yoga- Kurses leider nicht. 

Auf dem Campus gibt es verschiedene Angebote für internationale Studierende.

Das International Office der HHU veranstaltet Meetups und Willkommensfeiern für internationale Studierende. Darüber hinaus treffen Sie andere internationale Studierende auch bei Infoveranstaltungen mit der Ausländerbehörde, der Agentur für Arbeit und an Karrieretagen. Die Veranstaltungen des International Office finden Sie im Vorlesungsverzeichnis.

Um kein Angebot des International Office zu verpassen, tragen Sie sich am besten in die Mailinglist für internationale Studierende ein. Eine Anleitung finden Sie hier.

Das Internationale Referat des AStAs veranstaltet regelmäßig Ausflüge oder andere Aktivitäten für internationale Studierende. Hier kommen Sie zum Webauftritt des Referats.

Das Studierendenwerk veranstaltet kulturelle Veranstaltungen für und mit den Studierenden in Düsseldorf und Umgebung. Ziel ist es, die Kontakte und das kulturelle Engagement zwischen den (internationalen) Studierenden zu fördern. Darüber hinaus organisiert das Studierendenwerk mit Partnern in europäischen Universitätsstädten Studienreisen, um den Studierenden weitere interkulturelle Erfahrungen zu ermöglichen.

Bankkonto

  • Einen gültigen Reisepass oder Personalausweis
  • Einen Studierendenausweis, die Immatrikulationsbescheinigung oder den Zulassungsbescheid der Hochschule

Nicht-EU-/EWR-Bürger*innen, benötigen ZWEI Konten:

  • Sperrkonto für die Lebenshaltungskosten
  • Girokonto für den täglichen Gebrauch

Um ein Girokonto zu eröffnen, brauchen Sie in der Regel folgende Dokumente:

  • Gültiger Reisepass / Personalausweis
  • Meldebescheinigung (Wohnsitzanmeldung)
  • Immatrikulationsbescheinigung Ihrer Universität
  • Steuer-ID (wird einem in der Regel nach der Wohnsitzanmeldung automatisch zugeschickt)
  • evtl. Aufenthaltstitel/Visum

 

Bei der Beantragung Ihres Visums, spätestens jedoch beim Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis, mussen Sie nachweisen, dass Sie über genügend Geld verfügen, um in Deutschland leben und studieren zu können. Als Nachweise gelten beispielsweise ein Stipendienbescheid, ein Einkommens- bzw. Vermögensnachweis der Eltern oder die Verpflichtungserklärung einer Person mit Wohnsitz in Deutschland. Staatsangehörige einiger Länder müssen zudem ein Sperrkonto bei einer Bank in Deutschland eröffnen.

Viele internationale Studierende nutzen ein Sperrkonto für die Finanzierung ihres Studiums in Deutschland. Es heißt so, weil die Summe, die Sie darauf überweisen müssen, so lange gesperrt, also blockiert wird, bis Sie in Deutschland eingereist sind.

Bank auswählen: Wählen Sie eine Bank, die Sperrkonten anbietet. Hier finden Sie eine hilfreiche Übersicht.

Dokumente bereithalten: Erforderliche Dokumente wie Studienzulassung und Reisepass müssen Sie bereit halten.

Beglaubigung der Dokumente: Lassen Sie die Dokumente von der Deutschen Botschaft oder dem Konsulat in Ihrem Heimatland beglaubigen.

Betrag überweisen: Seit Januar 2025 müssen 11.904,00 Euro auf das Sperrkonto überwiesen werden.

Zugriff in Deutschland: Nach Ihrer Einreise können Sie monatlich bis zu 992,00 Euro von Ihrem Sperrkonto abheben.

Finanzierung

Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Studiums nach § 16b AufenthG sind grundsätzlich von Leistungen nach dem BAföG ausgeschlossen (§ 8 Abs. 2 BAföG). 

Es gibt hiervon eine Ausnahme für Studierende mit eigenem oder familiärem Voraufenthalt (§ 8 Abs. 3 BAföG):

  • Die Studierenden selbst hatten vor BAföG-Antragstellung fünf Jahre ihren gewöhnlichen und
    rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland und waren fünf Jahre lang in Deutschland erwerbs-
    tätig.
  • Zumindest ein Elternteil war während der letzten sechs Jahre insgesamt drei Jahre in Deutsch-
    land bei rechtmäßigem Aufenthalt erwerbstätig. Bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit reicht
    eine Erwerbstätigkeit von sechs Monaten.

Besteht ein Leistungsanspruch, so kann der Lebensunterhalt durch diesen Anspruch gesichert werden (siehe 1.1.2 in diesem Kapitel). Der Bezug von BAföG-Leistungen kann das Aufenthaltsrecht nicht gefährden (§ 2 Abs. 3 Satz 2 Nr. 5 AufenthG).

Entnommen aus Frings, Dorothee (2024): Aufenthalts- und Sozialrecht für internationale Studierende. Handreichung für Beratende. Aktualisierte 2. Auflage, Bonn: Köllen Druck+Verlag GmbH

Weitere Informationen und Unterstützung beim BAföG-Antrag, finden Sie auf den Seiten des Studierendenwerks.

Studierende mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 16b AufenthG sind nicht von Leistungen nach dem Wohngeldgesetz ausgeschlossen (§§ 3, 7 WoGG), vorausgesetzt, sie beziehen keine Leistungen nach § 27 SGB II als Zuschuss (§ 7 Abs. 1 Nr. 2 WoGG) und es steht ihnen auch kein BAföG zu (§ 20 Abs. 2 Nr. 1 WoGG). Leben sie in einem Haushalt mit Personen, die keine Leistungen beziehen, so wird Wohngeld gewährt, wobei von den als Zuschuss erbrachten BAföG-Leistungen 50 % als Einkommen angerechnet werden; der Kinderbetreuungszuschlag bleibt unberücksichtigt. Wohngeld
wird nur dann bewilligt, wenn ein Einkommen vorhanden ist, welches den Existenzbedarf mit Ausnahme der Wohnkosten deckt.

Die Inanspruchnahme kann der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis entgegenstehen, da es sich um eine öffentliche Leistung handelt, die nicht auf einer Beitragsleistung beruht und die der Sicherung des Lebensunterhalts dient (§ 2 Abs. 3 AufenthG; 2.3.1.3 VwV AufenthG). 

Der Wohngeldbezug ist aber immer dann unschädlich, wenn er nicht erforderlich ist, um eine Lücke bei der Sicherung des Lebensunterhalts zu schließen, also wenn ein Einkommen aus sonstigen Quellen von mindestens 992 € nachgewiesen werden kann (BVerwG vom 29.11.2012 – 10 C 4/12, Rn. 29). Angesichts der hohen Mieten in vielen Großstädten bietet das Wohngeld für viele Studierende, die zwar über ein Einkommen von mindestens 992 € verfügen, davon aber ihren Lebensunterhalt nicht bestreiten können, einen wertvollen Zuschuss.

Entnommen aus Frings, Dorothee (2024): Aufenthalts- und Sozialrecht für internationale Studierende. Handreichung für Beratende. Aktualisierte 2. Auflage, Bonn: Köllen Druck+Verlag GmbH

Stipendien

Die HHU bietet ihren Studierenden eine Vielzahl von unterstützenden Stipendienprogrammen, für StudienanfängerInnen, Studierende in höheren Semestern, Auslandssemester und Graduiertenstipendien. Damit werden praktisch alle Bereiche der Hochschule abgedeckt.

Eine Übersicht finden Sie hier.

Das STIBET-Studienabschluss-Stipendium richtet sich an internationale Studierende, die gute bis sehr gute Noten erbracht haben, sich in der Endphase ihres Studiums befinden (Abschluss binnen zwölf Monaten) und ohne eigenes Verschulden in eine finanzielle Notlage geraten sind. Detaillierte Informationen zu den zu erfüllenden Kriterien, dem Umfang und der Bewerbung für das Stipendium finden Sie hier.

Kontakte bei Notfällen und Krisen

Die psychologische Beratung für Studierende der HHU ist kostenlos und hilft Ihnen in Beratungsgesprächen weiter. Weitere Informationen und Kontakt finden Sie hier.

Sie befinden sich in einer Situation, die Sie überfordert? Bitte erkundigen Sie sich hier: https://www.duesseldorf.de/psychosozialesadressbuch/krisen-notfallhilfe

 

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