AGG-Beschwerdestelle nach § 13 AGG
Worum geht es im AGG?
Mit dem im Jahr 2006 in Kraft getretenen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sollen Benachteiligungen aus Gründen
- der Rasse und der ethnischen Herkunft,
- des Geschlechts,
- der Religion und der Weltanschauung,
- einer Behinderung,
- des Alters oder
- der sexuellen Identität
verhindert bzw. beseitigt werden. Der Gesetzgeber hat dabei ausdrücklich auch festgeschrieben, dass Beschäftigte ein Beschwerderecht geltend machen können, wenn sie eine solche Benachteiligung erfahren.
Wer kann sich beschweren?
Eine Beschwerde auf Basis des AGG kann Grundlage für Maßnahmen des Arbeitgebers zur Beseitigung und Verhinderung von Diskriminierungen nach dem AGG sein. Das AGG hält Ansprüche von Beschäftigten bereit, die bei Erleben einer ungerechtfertigten Benachteiligung zu einer Beschwerde berechtigen.
Beschäftigte im Sinne des AGG sind nicht nur Arbeitnehmer*innen sowie Beamt*innen, sondern auch Auszubildende, arbeitnehmerähnliche Personen, in Heimarbeit Beschäftigte, Personen, die sich auf ein Beschäftigungsverhältnis bewerben oder deren Beschäftigungsverhältnis beendet ist.
Auch Studierende können sich in der AGG-Beschwerdestelle der HHU im Hinblick auf ungerechtfertigte Benachteiligungen beraten lassen.
Was ist eine Diskriminierung im Sinne des AGG?
Kern des AGG ist ein Benachteiligungsverbot, das eine ungerechtfertigte Benachteiligung von Menschen aufgrund eines oder mehrerer der oben genannten Kriterien sanktioniert.
Benachteiligungen können unmittelbar (z. B. Nichtberücksichtigung bei einer Stellenbesetzung), mittelbar (z. B. durch Kriterien für eine Höhergruppierung), durch eigenes Tun oder durch Anweisung geschehen. Ebenso gelten Belästigungen wie Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen und sexuelle Belästigungen als unerwünschtes Verhalten. Auch Bemerkungen sexuellen Inhalts gelten als Form der Benachteiligung. Eine Zuwiderhandlung gegen die im Gesetz vorgeschriebenen Verhaltensregeln kann bei einer Klage vor dem Arbeitsgericht hohe Entschädigungsforderungen nach sich ziehen. Wenn Beschäftigte durch diskriminierendes Verhalten gegen das AGG verstoßen, ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, arbeitsrechtliche bzw. disziplinarische Konsequenzen zu prüfen und ggf. auch anzuwenden.
Alle Beschäftigten der HHU im oben genannten Sinne sind aufgerufen, sich mit dem Gesetzestext des AGG für ihre tägliche Arbeit vertraut zu machen. Beschäftigte mit Vorgesetztenfunktion sind aufgerufen und verpflichtet, ihre Mitarbeiter*innen über das AGG und seine Inhalte zu informieren. Informationsmaterial ist in der Beschwerdestelle erhältlich.
Die HHU hält überdies für Mitglieder und Angehörige Schulungsangebote zur Anwendung des AGG vor.
Die Arbeit der AGG-Beschwerdestelle
Die AGG-Beschwerdestelle nach § 13 AGG wurde eingerichtet, um der gesetzlichen Verpflichtung der HHU als Arbeitgeberin zu entsprechen und für Betroffene ungerechtfertigter Benachteiligungen im Sinne des AGG eine Anlaufstelle zu schaffen. Das Verfahren der AGG-Beschwerdestelle besteht dabei aus zwei Stufen:
Die AGG-Beschwerdestelle berät kontaktaufnehmende Personen über die rechtlichen Möglichkeiten, die das AGG für Betroffene einer Diskriminierung bereithält und stellt das Verfahren der Beschwerdestelle dar. Die Beratung kann dabei persönlich, telefonisch oder schriftlich geschehen. Auf Wunsch kann die Beratung vertraulich stattfinden. Bitte teilen Sie uns dies bei Kontaktaufnahme mit.
Die Ansprechpartner*innen der AGG-Beschwerdestelle bitten sodann um Schilderung des Sachverhalts. Sofern Nachfragen notwendig sind, werde diese mit der kontaktsuchenden Person erörtert. Daran schließt eine Prüfung an, ob die Darstellung eine Diskriminierung nach dem AGG ergibt.
Ergibt die Prüfung, dass das Erlebte nicht in den Anwendungsbereich des AGG fällt, ist das Verfahren in der AGG-Beschwerdestelle beendet. Dabei können jedoch weitergehende Empfehlungen je nach Sachverhalt ausgesprochen werden.
Ergibt die Prüfung, dass die Darstellung schlüssig Hinweis auf eine Diskriminierung ergibt, wird der kontaktsuchenden Person aufgezeigt, welche Möglichkeiten nun bestehen und die AGG-Beschwerdestelle berät zu möglichen Vorgehensweisen. Eine Möglichkeit ist das Einlegen einer offiziellen Beschwerde.
Das Beschwerdeverfahren der AGG-Beschwerdestelle sieht vor, dass auch dem*der Beschwerdegegner*in zunächst Gelegenheit zur Stellungnahme geboten wird. Sofern die Person, der die diskriminierende Handlung vorgeworfen wird, von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, werden die Sachverhaltsdarstellungen nochmals auf die Kriterien des AGG hin geprüft. Nach abgeschlossener Prüfung ergeht seitens der AGG-Beschwerdestelle eine Entscheidung über die Wertung des Sachverhalts und gegebenenfalls zu treffende Maßnahmen: ist eine Diskriminierung nachgewiesen, weist die AGG-Beschwerdestelle sodann die jeweils zuständigen Stellen dazu an, abhilfeschaffende Maßnahmen zu ergreifen.
HINWEIS: Sofern ein Beratungsgespräch vertraulich geführt wurde, ist im Rahmen des Beschwerdeverfahrens nicht möglich, die Vertraulichkeit aufrecht zu erhalten. Grund dafür ist, dass die AGG-Beschwerdestelle organisatorisch der HHU als Arbeitgeberin zugeordnet ist. Sie ist insofern zuständig für die Aufklärung von Sachverhalten, die sich schlüssig als Diskriminierung nach dem AGG darstellen. Hierzu holt sie die notwendigen Informationen ein, um bewerten zu können, ob und gegebenenfalls welche Maßnahmen in Betracht kommen, um eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung zu beseitigen. Zugleich ist jeder Person, gegen die Vorwürfe erhoben werden, Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Von diesem Grundsatz kann rechtlich nur unter äußerst engen Voraussetzungen abgewichen werden.
Das Maßregelungsverbot des § 16 AGG schützt dabei Personen, die sich mit Kenntnis von einer Diskriminierung an die AGG-Beschwerdestelle wenden, um diese aufklären zu lassen. Da die HHU sich konsequent für ein diskriminierungsfreies Miteinander einsetzt, nehmen wir jede Beschwerde ernst und gehen Hinweisen auf ungerechtfertigte Benachteiligungen nach dem AGG nach.
Kontakt zur AGG-Beschwerdestelle
Sie erreichen die Beschwerdestelle unter:
Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
Zentrale Universitätsverwaltung
AGG-Beschwerdestelle im Justitiariat
Gebäude 16.11 Ebene 01
Universitätsstraße 1
40225 Düsseldorf
Für einen Beratungstermin zu Ihrem Anliegen oder zur Abgabe einer Beschwerde, können Sie uns gerne per E-Mail kontaktieren oder telefonisch unter +49 211 81-11383 im Geschäftszimmer des Justitiariats einen Termin vereinbaren.
Unabhängig davon haben Sie selbstverständlich weiterhin die Möglichkeit, sich an die Zentrale Gleichstellungsbeauftragte oder an die für Sie zuständige Personalvertretung sowie im Falle der Benachteiligung wegen einer Behinderung an die Vertrauensperson der Schwerbehinderten zu wenden.
Weitere Beratungsangebote
Bei anderweitigem Beratungsbedarf besteht die Möglichkeit sich über die Beratungsbroschüre der HHU zu den Möglichkeiten informieren.
Spezielle Beratung für Studierende findet sich im Übrigen über den Beratungswegweiser für Studierende der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf.
Die Beschwerdestelle der Patientenvertretung des Universitätsklinikums Düsseldorf erreichen Sie hier.
Unabhängig von dem hier dargestellten Angebot haben Sie selbstverständlich weiterhin die Möglichkeit, sich an die Zentrale Gleichstellungsbeauftragte oder an die für Sie zuständige Personalvertretung sowie im Falle der Benachteiligung wegen einer Behinderung an die Vertrauensperson der Schwerbehinderten zu wenden
HINWEIS: Das Justitiariat bietet keine Rechtsberatung im Sinne einer externen anwaltlichen Beratung an. Die Ansprechpartner*innen der AGG-Beschwerdestelle sind in die Organisationsstrukturen der HHU eingegliedert und damit beauftragt, der Verpflichtung der HHU als Arbeitergeberin nachzukommen Diskriminierungen im Sinne des AGG entgegenzuwirken sowie gegebenenfalls Maßnahmen anzuleiten, um erfolgte Diskriminierungen zu beseitigen. In der AGG-Beschwerdestelle können lediglich Auskünfte zu dem an der HHU bestehenden AGG-Verfahren erteilt werden. Sollten Sie sich in einer Angelegenheit anwaltlich vertreten lassen wollen, wenden Sie sich vertrauensvoll an eine Rechtsanwaltskanzlei Ihrer Wahl.
Diese Auflistung ist nicht vollständig, sondern stellt ein kleines Angebot dar aus der Vielfalt an Möglichkeiten sich an der HHU beraten zu lassen.
Informationen zum Download
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
- General Equal Treatment Act - Übersetzung des AGG ins Englische
- Ordnung der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf zum Schutz vor Benachteiligungen unter Berücksichtigung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) vom 4.06.2019
- Richtlinie der Heinrich-Heine-Universität zum Umgang mit sexualisierter Diskriminierung und Gewalt
- Grafische Darstellung Prozesse AGG-Beschwerdestelle
- AGG-Wegweiser der Antidiskriminierungsstelle des Bundes
- Charta der Vielfalt